12.06.2023 - 12.3 Neubesetzung des Aufsichtsrates der ProPotsdam ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Das Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung hat sich in einer Weise geändert, dass hiervon die Sitzverteilung nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf berührt ist. Entsprechend § 41 Abs. 6 BbgKVerf ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates erforderlich.

 

Dem Antrag der Fraktion der Freien Demokraten folgend, ist das Gremium neu zu bilden und zu besetzen (§ 41 Abs. 6 BbgKVerf); eine Abstimmung über diesen Antrag ist nicht erforderlich.

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