27.06.2023 - 3.10 Gebühren für Bewohnerparkausweise

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Zöller bringt die neue Fassung des Antrages ein.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis auf 360 Euro pro Jahr in einer geeigneten Rechtsform neu festzulegen. Weiterhin ist rechtlich zu prüfen, ob bzw. wie Ermäßigungen nach folgenden Kriterien umgesetzt werden können:

 

Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge.

Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.

Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNVAngebot etc.).“

 

 

Herr Said bringt den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für kostenfreie eine differenzierte Gebührenerhebung zwischen 120 und 360 Euro jährlich für Bewohnerparkausweise zu erarbeiten.

Die Differenzierung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

-          Niedrige Gebühren für leichte bzw. kleine Fahrzeuge, gemessen etwa durch Leergewicht oder Fahrzeuglänge.

-          Niedrige Gebühren für emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge.

-          Berücksichtigung stadtteilspezifischer Kriterien (Bevölkerungsdichte, vorhandenes ÖPNV-Angebot etc.)

-          Ermäßigungen für Empfänger:innen von Transferleistungen (SGB II, Bezieher:innen von Wohngeld etc.) und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

 

 

Herr Eichert bringt den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion ein:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zunächst zu prüfen:

  1. inwieweit die Forderungen sowie möglicherweise weitere Differenzierungen im Sinne des Antrags mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind,
  2. welche sozialen Staffelungen aufgrund der ohnehin hohen und weiter steigenden finanziellen Belastungen der Potsdamerinnen und Potsdamer angemessen wären,
  3. sich dafür einzusetzen, dass eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen möglich wird, 
  4. sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger nicht über die Kosten gezwungen werden, auf ihr Auto zu verzichten,
  5. zu prüfen, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in einem Beteiligungsverfahren z.B. einer Umfrage o.ä. in die Überlegungen einbezogen werden können, und
  6. in wieweit der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten für eine derart angestrebte hohe Differenzierung der Anträge steigen wird.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Oktober 2023 das Ergebnis der Prüfungen zur weiteren Beratung des Antrags vorzulegen.“

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) nimmt für die Verwaltung Stellung. Derzeit wird durch den Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur eine Bewohnerparkausweisgebührenordnung erstellt, in dessen Rahmen die aufgestellten Forderungen geprüft werden. Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich im September eingebracht werden.

 

 

Herr Dr. Zöller stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), den Antrag zurückzustellen bis die o.g. Bewohnerparkausweisgebührenordnung vorliegt.

 

r den GO-Antrag spricht Herr Heuer. Er bittet die Parkplatzablöse in die Prüfung zur Verordnung einzubeziehen.

 

Gegen den GO-Antrag spricht sich Herr Jäkel aus.

 

Abstimmungsergebnis: mit 7:0:1 angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage