27.06.2023 - 3.12 Spiel-, Sport- und Erholungsflächen für Kinder,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. Günther bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Tomczak bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein:

 

Die DS 23/SVV/0533 (Spiel-, Sport- und Erholungsflächen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten) wird nach dem 1. Absatz wie folgt ergänzt:

Hierbei ist auch auf informell genutzte Orte und Flächen zu achten, die nicht durch B-Pläne und FNP festgesetzt sind.“

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) nimmt für die Verwaltung Stellung. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung mit dem Stadtentwicklungskonzept Spielplätze bereits entsprechend des Antrages handelt.

 

 

Herr Eichert erkundigt sich, ob die Pflege mit den vorhandenen finanziellen Mitteln möglich ist.

 

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder gehen Herr Schmäh und Herr Rubelt ein. Für die Pflege und Unterhaltung der entsprechenden Flächen sind derzeit lediglich ein Drittel der benötigten Aufwendungen im Haushalt eingestellt.

 

 

Herr Tomczak zieht den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zurück, da nach Aussage der Verwaltung hinzukommende Flächen im Stadtentwicklungskonzept Spielplätze einbezogen sind.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche vorhandenen und neu hinzukommenden Spiel-, Sport- und Erholungsflächen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dauerhaft gesichert und erhalten werden.

 

Wenn eine Umwandlung einer Fläche unabdingbar sein sollte, so ist diese vor weitergehender Planung der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. In diesem Fall ist zwingend eine Ersatzfläche in räumlicher Nähe zur wegfallenden Fläche nachzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage