09.09.2003 - 5.1 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Durch den Ausschussvorsitzenden
wird informiert, dass die Bürgerinitiative Silbergraben/B-Plan 51-1 Rederecht
beantragt hat. Es erfolgt kein Widerspruch.
Frau Neubert nimmt das Rederecht
war. Sie spricht sich gegen eine Vielzahl der vorgeschlagenen Festlegungen des
Bebauungsplanes aus und gibt Erläuterungen dazu. Im Ergebnis wird der B-Plan
51-1 durch die BI abgelehnt. Frau Neubert übergibt eine Unterschriftsliste
(siehe Anlage) und kündigt an, dass die BI gegebenenfalls gegen den B-Plan beim
Oberverwaltungsgericht klagen wird. Sie bittet, ihr den Protokollauszug dieser
Sitzung zukommen zu lassen.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) gibt an Hand der Karte Erläuterungen zum
Plangebiet und geht auf einzelne Konfliktpotentiale ein. Er erinnert an die zur
Lösungsfindung im Mai 2003 durchgeführte Ortsbegehung
unter Teilnahme betroffener
und interessierter Bürger, der Fraktionen der STVV, einschl. den jeweils
verantwortlichen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Unter Würdigung der
geführten Diskussion vor Ort ist erkennbar, dass es keine Lösung geben kann,
die allen Interessen gleichermaßen gerecht wird. Auch mit der hier vorgelegten
Leitentscheidung sei eine vorbildliche städtebauliche Situation nicht zu
erzielen, sondern allenfalls ein Kompromiss zu den entstandenen Konflikten.
Auf der Seite 9 der Vorlage
ist ein Katalog der denkbaren Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, der es
erlaubt, das B-Plan-Verfahren zu Ende zu führen, ohne es räumlich auseinander
zu reißen. Die vorliegende Empfehlung orientiert auf eine rechtlich und tatsächlich
umsetzbare Lösung.
Zugleich macht Herr
Goetzmann darauf aufmerksam, dass beispielsweise die
Bebauung in 3. und 4. Reihe
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widersprechen würde. Resultat wäre
ein Rechtsstreit mit dem Land. Der Bebauungsplan wäre dann nicht
genehmigungsfähig.
Im Laufe der anschließenden
Diskussion erfolgen Meinungen der Teilnehmer zum Für und Wider.
Frau Keilholz erhält
Rederecht und vertritt aufgrund der hier geführten Diskussion die Meinung, dass
die Suche nach einem Kompromiss nochmals aufgenommen werden sollte.
Herr Lehmann kündigt im
Laufe der Diskussion zwei Änderungsanträge an (liegen der Protokollantin nicht
vor), welche er ggf. nach der heutigen Diskussion nochmals modifizieren werden.
Der Ausschussvorsitzende
unterbreitet folgenden Verfahrensvorschlag:
Der SBW-Ausschuss stimmt
darüber ab, ob heute über die Änderungsanträge und die Vorlage ein
abschließendes Votum abgegeben werden soll, oder den an einer weitergehenden
Kompromisslösung Interessierten durch eine Vertagung Gelegenheit gegeben wird,
hierzu Vorschläge abzustimmen.
3 Ausschussmitglieder sprechen
sich für die Abstimmung heute aus; 5 dagegen.
Die Vorlage wird
erneut in der Sitzung am 23.09.2003 behandelt.