29.08.2023 - 4.1 Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau de...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

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  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt.
  • Bei Windenergieanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemarkungen betroffen, erfolgt die Aufteilung des Betrags auf die Gemarkungen anhand ihrer Anteile an der Gesamtfläche des Umkreises.
  • Bei Freiflächenanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, auf deren Gebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.

Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 Bericht zu erstatten.

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Der Ortsvorsteher bringt den Antrag ein und schlägt vor, diesen bis zur Ortsbeiratssitzung im Oktober zurückzustellen.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es wird so verfahren.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=155276&selfaction=print