20.09.2023 - 5.4 Teilhabe betroffener Gemarkungen beim Ausbau de...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Tagesordnungspunkte 5.3 und 5.4 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Der Ausschussvorsitzende bringt zur DS 23/SVV/0398 (TOP 5.4) folgenden Änderungsantrag ein:

„Der OB wird beauftragt, mit der Vorlage des HH-Entwurfs 2025 ein Konzept vorzulegen, nach welchem die zu erwartenden Erträge aus Wind- und Solaranlagen nach dem EEG auch den betroffenen Ortsteilen anteilig zugutekommen.“

 

Im Ergebnis der anschließenden Diskussion wird der Änderungsantrag mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

  •  
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Potsdam nicht nur die Kommune Potsdam insgesamt profitiert (z.B. durch Kommunalabgabe nach § 6 EEG oder Windkraft-Euro), sondern ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugutekommt.
  • Bei Windenergieanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemarkungen betroffen, erfolgt die Aufteilung des Betrags auf die Gemarkungen anhand ihrer Anteile an der Gesamtfläche des Umkreises.
  • Bei Freiflächenanlagen gelten als betroffen die Gemarkungen, auf deren Gebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.

Es ist zu klären, wie die Beteiligung rechtlich und im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsteilen geregelt werden kann.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2023 Bericht zu erstatten.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung, dieser wird abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen zur Vorlage