29.08.2023 - 4.3 Eingliederungskonzept für die Sonderbauprogramm...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jekel (Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration) nimmt für die Verwaltung Stellung. Er sieht keine Notwendigkeit für die Forderung und weist darauf hin, dass der Antrag im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion bereits abgelehnt worden ist. Er bietet jedoch an, mit dem Antragsteller außerhalb der Gremien nochmals ins Gespräch zu kommen.

 

 

Einige Mitglieder regen an, den Antrag zu überarbeiten.

 

 

Herr Eichert erinnert für den Antragsteller, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Er würde den Antrag zurückstellen, wenn die Verwaltung eine Änderung vorschlagen möchte. Dies stellt er als Geschäftsordnungsantrag (GO) zur Abstimmung.

 

Für den GO-Antrag spricht Herr Tomczak.

Dagegen spricht Frau Hüneke, sie möchte den Antrag heute abstimmen lassen.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:4:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die bislang acht Standorte des Sonderbauprogramms - zwei in Golm, drei am Stern und je eines in Fahrland, am Schlaatz und in der Waldstadt – zu prüfen:

  1. ob ein für das Umfeld/den Stadteil aufgrund von Segregation ein besonderes EIngliederungsprogramm erforderlich ist und
  2. ggf. ein solches zu entwickeln. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, ob die soziale Infrastruktur den zu erwartenden Bedarf erfüllen kann und eine verträgliche soziale Durchmischung gewährleistet werden kann.

Das Ergebnis der Notwendigkeitsprüfung ist bis Oktober 2023 dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vorzutragen.

Die Vorlage der ggf. notwendigen Konzepte mit der Angabe der erforderlichen Maßnahmen und deren Umsetzung hat bis zur Fertigstellung der einzelnen Objekte zu erfolgen.


 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage