29.08.2023 - 3.5 Neufassung der Ordnungsbehördliche Verordnung ü...

Beschluss:
vertagt
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Frau Hönes, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, bringt die Drucksache ein und gibt anhand einer Präsentation Erläuterungen dazu. Sie verweist dabei auf einen versehentlichen Fehler im § 5 Abs. 3 der eingereichte Fassung der Stadtordnung, wonach eine grundsätzliche Leinen pflicht für Hunde im gesamten Stadtgebiet gelten würde. Dies ist so nicht beabsichtigt und muss wie folgt korrigiert werden:

§5 Abs. 3 Leinenpflicht

Die Leinenpflicht gilt für Flächen, die gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan dem Wohnen (Wohnbauflächen W 1 dunkelrot) dienen oder vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut sind (W 2 hellrot und W 3 rosa).

Darüber hinaus gilt die Anleinpflicht auf folgenden Uferwegen:

  • An der Havel Breite Straße/Ecke Zeppelinstraße bis Bahnhof Pirschheide
  • An der Vorderkappe von der Speicherstadt bis zur Tornowstraße

 

Im Anschluss beantwortet Frau Hönes Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

 

Herr Twerdy bringt diverse Änderungsvorschläge zur Schlagwortfibel ein.

 

Herr Troche bittet Herr Twerdy, mögliche Änderungsanträge schriftlich einzureichen.

 

Frau Hönes macht deutlich, dass die Schlagwortfibel jährlich überarbeitet wird. Sie betont, dass es sich hierbei um ein Informations-Tool handelt.

 

Herr Dr. Geist regt an, die Schlagwortfibel als Anlage zur Stadtordnung aufführen.

 

Herr Twerdy stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Vertagung der Drucksache und Betrachtung der heutigen Beratung als 1. Lesung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:   6

Ablehnung:  0

Stimmenthaltung: 1

 

Somit wird die Drucksache zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen