06.09.2023 - 6.9 Eingliederungskonzept für die Sonderbauprogramm...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Der Antrag wird namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Eichert eingebracht. Im Weiteren beantragt er folgende Änderung:

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  1. ob ein für das Umfeld/den Stadteil aufgrund von Segregation der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ein besonderes Eingliederungsprogramm erforderlich ist und

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Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die bislang acht Standorte des Sonderbauprogramms - zwei in Golm, drei am Stern und je eines in Fahrland, am Schlaatz und in der Waldstadt – zu prüfen:

 

  1. ob ein für das Umfeld/den Stadteil aufgrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ein besonderes Eingliederungsprogramm erforderlich ist und
  2. ggf. ein solches zu entwickeln. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, ob die soziale Infrastruktur den zu erwartenden Bedarf erfüllen kann und eine verträgliche soziale Durchmischung gewährleistet werden kann.

 

Das Ergebnis der Notwendigkeitsprüfung ist bis Oktober 2023 dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion vorzutragen.

 

Die Vorlage der ggf. notwendigen Konzepte mit der Angabe der erforderlichen Maßnahmen und deren Umsetzung hat bis zur Fertigstellung der einzelnen Objekte zu erfolgen.
 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage