06.09.2023 - 6.12 Stromversorgung an öffentlichen Plätzen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Kultur empfehlen, den Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

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Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes spätestens im 4. Quartal 2023 vorzulegen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine unmittelbar nutzbare, festinstallierte Stromversorgung auf öffentlichen, für Veranstaltungen, genehmigungsfähigen Plätzen, realisiert werden kann. Dabei ist die Barrierefreiheit, zum Beispiel durch absenkbare Lösungen, Bezahlbarkeit und niederschwellige Inanspruchnahme zu berücksichtigen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes spätestens im 4. Quartal 2023 vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage