06.09.2023 - 5.6 Soziale Erhaltungssatzung "Teltower Vorstadt Nord"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Soziale Erhaltungssatzung „Teltower Vorstadt Nord“ nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (gemäß Anlagen 1 und 2).
 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage