06.09.2023 - 9.1 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und neu besetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 37 Ja-Stimmen angenommen.