23.09.2003 - 4.1 WV Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu TOP 4.1
hat Frau Neubert und Herr Bischhoff Rederecht beantragt. Dies wurde einstimmig
bestätigt.
Herr
Lehmann verließt folgenden Änderungsantrag zur DS 03/0583:
A.
Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße am
Silbergraben und der Nutheniederung kann im vorderen Grundstücksbereich in 1.
und 2. Reihe erfolgen.
Die Trennung des vorderen zum hinteren Grundstück erfolgt durch eine Anliegerstraße, aus versickerungsfähigem Material.
Die
Pflanzbindung wird aufs hintere Grundstück verlagert, mit der Festlegung als
Grundfläche. (Problem 1)
B.
Die Durchwegung von der Nutheniederung zur Trebbiner
Straße entfällt. (Problem 2)
Eine
Durchwegung sollte im B-Plan Nr. 25 „Gewerbegiet Trebbiner Straße“ entlang der
L 79n, erfolgen.
Frau
Neubert der Bürgerinitiative Drewitz erhält nun Rederecht und trägt das
Anliegen der Bürgerinitiative Drewitz vor. Abschließend übergibt Sie eine
Unterschriftensammlung.
Frau
Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauordnung) gibt an Hand der Karte Erläuterungen
zum B-Plan 51-1 und geht auf Rückfragen der Teilnehmer ein.
Anschließend
gibt Frau Dr. von Kuick-Frenz noch einige Erläuterungen. Die Grundstücke
müssten durch die Anliegerstraße geteilt werden. Diese Straße müsste durch die
Grundstücksanlieger bezahlt werden. Zusätzlich würden Ausgleichsersatzmaßnahmen
notwendig, die ebenfalls von den Anliegern zu tragen seien.
Anschließend
erhält Herr Bischhoff (zur Kirchstraße) das Rederecht.
Frau
Holtkamp informiert anschließend, dass die Erweiterung der Kirchstraße
notwendig ist, da sonst die Erschließung nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis
zum Änderungsantrag von Herrn Lehmann:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 1
Beschlusstext:Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
1.
Für die Fortführung
des Bebauungsplanes Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden
folgende
Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße
Am Silbergraben und der
Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch
Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit
2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).
B Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben
und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als
öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis
2 aus Anlage 1 a).
C Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße
soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum
Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll
eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).
2. Der entsprechend der o. g. Festlegungen zu
ändernde Bebauungsplan ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll
umgehend begonnen werden.