23.09.2003 - 4.1 WV Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu TOP 4.1 hat Frau Neubert und Herr Bischhoff Rederecht beantragt. Dies wurde einstimmig bestätigt.

 

            Herr Lehmann verließt folgenden Änderungsantrag zur DS 03/0583:

 

A.      Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße am Silbergraben und der Nutheniederung kann im vorderen Grundstücksbereich in 1. und 2. Reihe erfolgen.

 

Die Trennung des vorderen zum hinteren Grundstück erfolgt durch eine Anliegerstraße, aus versickerungsfähigem Material. 

 

      Die Pflanzbindung wird aufs hintere Grundstück verlagert, mit der Festlegung als Grundfläche. (Problem 1)

 

B.     Die Durchwegung von der Nutheniederung zur Trebbiner Straße entfällt. (Problem 2)

 

Eine Durchwegung sollte im B-Plan Nr. 25 „Gewerbegiet Trebbiner Straße“ entlang der L 79n, erfolgen.

 

            Frau Neubert der Bürgerinitiative Drewitz erhält nun Rederecht und trägt das Anliegen der Bürgerinitiative Drewitz vor. Abschließend übergibt Sie eine Unterschriftensammlung.        

 

            Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Bauordnung) gibt an Hand der Karte Erläuterungen zum B-Plan 51-1 und geht auf Rückfragen der Teilnehmer ein.

 

            Anschließend gibt Frau Dr. von Kuick-Frenz noch einige Erläuterungen. Die Grundstücke müssten durch die Anliegerstraße geteilt werden. Diese Straße müsste durch die Grundstücksanlieger bezahlt werden. Zusätzlich würden Ausgleichsersatzmaßnahmen notwendig, die ebenfalls von den Anliegern zu tragen seien.

 

            Anschließend erhält Herr Bischhoff (zur Kirchstraße) das Rederecht.

 

            Frau Holtkamp informiert anschließend, dass die Erweiterung der Kirchstraße notwendig ist, da sonst die Erschließung nicht möglich ist.

 

            Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Lehmann:

            Ja-Stimmen:                   1

            Nein-Stimmen:            6

            Enthaltungen:            1

 

 

 

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Beschlusstext:Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende

    Festlegungen getroffen:

A   Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).

B     Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).

C     Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

D     Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

2. Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)

    BauGB öffentlich auszulegen.

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zum Gesamtantrag:

            Leitentscheidung zum Bebauungsplan NR. 51-1 „Am Silbergraben“

            Ja-Stimmen:                   6

            Nein-Stimmen:            1

            Enthaltungen:            1