24.09.2003 - 5 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung - mit Änderungsanträgen der Fraktionen PDS / CDU und Bündnis 90/Die Grünen -
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Wirtschaftsförderung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Ernst bringt die Vorlage ein und begründet den
Vorschlag einer Krankenhausfusion des Klinikums „Ernst von Bergmann“ und des
St. Josef Krankenhauses.
Anschließend bittet der Oberbürgermeister, die vorliegenden
Änderungsanträge einzubringen:
Änderungsantrag der Fraktion PDS:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur
Übertragung des
Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden Prämissen zu führen:
- Das
neue Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig
überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.
- Die
St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des
Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher
erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen
Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht. Stichtag
ist der 31.12.2002.
Es ist die uneingeschränkte
Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.
Das schließt ein, dass das
Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam
liegt.
- Die
bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach
Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche,
sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines
Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.
- Die
Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an
die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT – O /BMTG – O) und die
Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert.
Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind
ausgeschlossen.
- Die
Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen.
Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.
Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung
2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen zeitlichen
Ablaufplan vorzulegen.
Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den
Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.
Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.
Herr Dr. Scharfenberg sieht im o.g. Änderungsantrag der
Fraktion PDS den Versuch, die sehr allgemein gehaltene Verwaltungsvorlage zu
konkretisieren und eine Rahmen festzumachen.
Änderungsantrag – Fraktion CDU
Der Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt:
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.
Herr Kapuste betont, dass das Anliegen des Antrages eine
Prüfung sei. Auf Grund der unklaren finanziellen Situation solle dies als
„Begleitakt“ nochmals dargestellt werden.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der erste Absatz der Beschlussvorlage ist wie folgt zu
ändern:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen
abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des
Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der
Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Dabei sollten folgende Prämissen gelten:
1. Sicherung des Versorgungsauftrages,
2. Beibehaltung des
Betriebsverfassungsgesetzes des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH
3. Klärung der Trägerschaft.
Der Betriebsrat des Klinikums ist zu beteiligen. Dem
Hauptausschuss ist regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen Bericht zu
erstatten.
Frau Dr. Lotz verweist darauf, dass sie die Punkte 1 und 2
der o.g. Prämissen zurückgezogen habe.
Auf ihre Nachfrage, ob die Thematik des stationären
Schwangerschaftsabbruchs eine so
entscheidende Frage sei, dass daran die Fusion scheitern könne,
antwortet der Oberbürgermeister, dass dies in der Tat ein schwieriger Punkt sei
und die katholische Kirche stationäre Schwangerschaftsabbrüche ausschließe. Er
sehe seine Aufgabe darin, dafür Sorge zu tragen, dass eine Verschlechterung der
ärztlichen Betreuung vermieden werde und dass dies die Verwaltung verpflichte, einen Ausweich
zu schaffen.
Auf Antrag des Oberbürgermeister wird dem Geschäftsführer
des St. Josef Krankenhauses Herrn Nieper das Rederecht eingeräumt. Herr Nieper
unterstreicht die unterschiedliche Auffassung in diesem Punkt und verweist
darauf, dass die Krankenkassen zukünftig stationäre Schwangerschaftsabbrüche
nicht mehr finanzieren werden; den Frauen aber eine Möglichkeit gegeben werden
muss, legal einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Herr
Schubert bringt anschließend einen Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut ein:
- Die
Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken
Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten
gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das
Betriebsverfassungsgesetz.
- Die
bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach
Art und Qualität, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines
Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und
stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird
sichergestellt.
- Das
Vorschlagsrecht für die Bestellung des ersten Geschäftsführers des
Gemeinschaftskrankenhauses liegt bei der St. Josef gGmbH. Die Stadt als
Mehrheitsgesellschafterin hat das Recht, den Personalvorschlag bei
Zweifeln an der fachlichen Eignung zurückzuweisen. Der neue
Geschäftsführer wird für 5 Jahre bestellt.
- Im
Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt
Potsdam als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft
entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.
In der weiteren Diskussion fragen Frau Platzeck und Herr
Bruch nach der Beschäftigungssicherung, den Vorteilen dieser Fuison für die
Stadt, einer evtl. angedachten
Privatisierung und der Zusicherung der Landesregierung für die in
Aussicht gestellten finanziellen Mittel. Frau Platzeck betont, dass viele
Fragen noch nicht beantwortet seien und die Verwaltungsvorlage zu „dünn“ wäre.
Daraufhin merkt der Oberbürgermeister an, dass die Vorlage
ein Grundsatz-beschluss für verbindliche Verhandlungen sei. Es sollten
Eckpunkte gesetzt werden, die in die Verhandlungen einbezogen werden, die aber
auch eine weitere Verhandlung möglich machen. Bezüglich der Zuwendungen des
Landes gebe es die Verabredung, dass mit Beschlussfassung des vorliegenden
Verwaltungsantrages die Zusage des Landes zu den Investitionen erfolge. Der
konkrete Beschluss zur Krankenhausfusion werde nur bei Zusage des Landes den
Stadtverordneten vorgelegt.
Bezüglich der Frage nach den Vorteilen dieser Fusion
verweist der Oberbürgermeister auf die riesigen Finanzlücken der Städte, was
auch in den nächsten Jahren sich nicht bessern werde. Ziel sei eine optimale
medizinische Versorgung und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
In der weiteren Diskussion wird die Frage der stationären
Schwangerschafts-abbrüche kontrovers diskutiert.
Nach einer
10minütigen Pause stellt der Oberbürgermeister die vorliegenden
Änderungsanträge der Fraktionen zur Abstimmung.
Abstimmung
des
Änderungsantrages der Fraktion PDS:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 8
Stimmenthaltung: 2
Abstimmung
des
Änderungsantrages der Fraktion SPD:
Zustimmung: 10
Ablehnung:
3
Stimmenthaltung: 1
Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion
CDU:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 10
Stimmenthaltung: 2
Frau Dr. Lotz zieht den Änderungsantrag bis auf die Klärung der Trägerschaft zurück.
Abstimmung
des
Änderungsantrages der Fraktion Grüne/ B 90 bezüglich der Klärung der
Trägerschaft:
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Die Klärung
der Trägerschaft wird mit mehrheitlich angenommen.