24.09.2003 - 5 Grundsatzbeschluss zur Fusion des Klinikums Ern...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die Vorlage ein und begründet den Vorschlag einer Krankenhausfusion des Klinikums „Ernst von Bergmann“ und des St. Josef Krankenhauses.

 

Anschließend bittet der Oberbürgermeister, die vorliegenden Änderungsanträge einzubringen:

 

Änderungsantrag der Fraktion PDS:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gespräche zur Übertragung des

Krankenhausbetriebes der St. Josefs Krankenhaus gGmbH auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH zu einem Gemeinschaftskrankenhaus („Fusion“) unter folgenden Prämissen zu führen:

 

  1. Das neue Gemeinschaftskrankenhaus hat einen ausschließlich (oder eindeutig überwiegenden) kommunalrechtlich verfassten Status.

 

  1. Die St. Josefs Krankenhaus gGmbH ist in dem Umfang an der Gesellschaft des Gemeinschaftskrankenhauses zu beteiligen, wie es dem Verhältnis der bisher erbrachten Krankenhausleistungen und dem eingebrachten tatsächlichen Vermögen dieser gGmbH in ein Gemeinschaftskrankenhaus entspricht. Stichtag ist der 31.12.2002.

Es ist die uneingeschränkte Mehrheitsbeteiligung der Stadt zu gewährleisten.

Das schließt ein, dass das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers bei der Stadt Potsdam liegt.

 

  1. Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierenden Einrichtungen nach Art und Qualität, einschließlich der stationären Schwangerschaftsabbrüche, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten.

 

  1. Die Rechte der Beschäftigten werden durch Bindung (Mitgliedschaft im KAV) an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (BAT – O /BMTG – O) und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr.VG) gesichert. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind ausgeschlossen.

 

  1. Die Gewerkschaft ver.di ist von Anbeginn an den Gesprächen zu beteiligen. Gleiches gilt für den Betriebsrat des Klinikums.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Dezember-Sitzung 2003 ein schlüssiges Fusionskonzept mit einem realistischen zeitlichen Ablaufplan vorzulegen.

Der Hauptausschuss ist in jeder seiner Sitzungen über den Stand der Vorbereitung der Fusion zu informieren.

Der zweite Satz wird ersatzlos gestrichen.

 

Herr Dr. Scharfenberg sieht im o.g. Änderungsantrag der Fraktion PDS den Versuch, die sehr allgemein gehaltene Verwaltungsvorlage zu konkretisieren und eine Rahmen festzumachen.

 

 

Änderungsantrag – Fraktion CDU

Der Beschlusstext wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Zusätzlich wird der Oberbürgermeister aufgefordert, das Erfordernis einer städtischen Beteiligung am Klinikum Ernst von Bergmann zu prüfen und dies der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage schriftlich darzulegen.

Herr Kapuste betont, dass das Anliegen des Antrages eine Prüfung sei. Auf Grund der unklaren finanziellen Situation solle dies als „Begleitakt“ nochmals dargestellt werden.

 

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der erste Absatz der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen abzustecken, unter denen eine Fusion der St. Josefs Krankenhaus gGmbH und des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH möglich ist und der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Dabei sollten folgende Prämissen gelten:

 

1. Sicherung des Versorgungsauftrages,

2. Beibehaltung des  Betriebsverfassungsgesetzes des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH

3. Klärung der Trägerschaft.

 

Der Betriebsrat des Klinikums ist zu beteiligen. Dem Hauptausschuss ist regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen Bericht zu erstatten.

 

Frau Dr. Lotz verweist darauf, dass sie die Punkte 1 und 2 der o.g. Prämissen zurückgezogen habe.

Auf ihre Nachfrage, ob die Thematik des stationären Schwangerschaftsabbruchs eine so  entscheidende Frage sei, dass daran die Fusion scheitern könne, antwortet der Oberbürgermeister, dass dies in der Tat ein schwieriger Punkt sei und die katholische Kirche stationäre Schwangerschaftsabbrüche ausschließe. Er sehe seine Aufgabe darin, dafür Sorge zu tragen, dass eine Verschlechterung der ärztlichen Betreuung vermieden werde und dass dies die  Verwaltung verpflichte, einen Ausweich zu schaffen.

 

Auf Antrag des Oberbürgermeister wird dem Geschäftsführer des St. Josef Krankenhauses Herrn Nieper das Rederecht eingeräumt. Herr Nieper unterstreicht die unterschiedliche Auffassung in diesem Punkt und verweist darauf, dass die Krankenkassen zukünftig stationäre Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr finanzieren werden; den Frauen aber eine Möglichkeit gegeben werden muss, legal einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

 

Herr Schubert bringt anschließend einen Änderungsantrag der Fraktion SPD  mit folgendem Wortlaut ein:

 

  1. Die Stadt Potsdam bleibt auch nach der Fusion der beiden Kliniken Mehrheitsgesellschafterin des neuen Krankenhauses. Für die Beschäftigten gilt das bisherige Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.
  2. Die bisherigen Versorgungsleistungen beider fusionierter Einrichtungen nach Art und Qualität, sowie die weiteren Zwecke des Klinikums nach § 3 seines Gesellschaftsvertrages bleiben erhalten. Die Möglichkeit, ambulante und stationäre Schwangerschaftsabbrüche in Potsdam vornehmen zu lassen, wird sichergestellt.
  3. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung des ersten Geschäftsführers des Gemeinschaftskrankenhauses liegt bei der St. Josef gGmbH. Die Stadt als Mehrheitsgesellschafterin hat das Recht, den Personalvorschlag bei Zweifeln an der fachlichen Eignung zurückzuweisen. Der neue Geschäftsführer wird für 5 Jahre bestellt.
  4. Im Gesellschaftsvertrag ist ein Aufsichtsrat vorzusehen, in dem die Stadt Potsdam als Mehrheitsgesellschafterin angemessen und die Belegschaft entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz vertreten ist.

In der weiteren Diskussion fragen Frau Platzeck und Herr Bruch nach der Beschäftigungssicherung, den Vorteilen dieser Fuison für die Stadt, einer evtl. angedachten  Privatisierung und der Zusicherung der Landesregierung für die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel. Frau Platzeck betont, dass viele Fragen noch nicht beantwortet seien und die Verwaltungsvorlage zu „dünn“ wäre.

 

Daraufhin merkt der Oberbürgermeister an, dass die Vorlage ein Grundsatz-beschluss für verbindliche Verhandlungen sei. Es sollten Eckpunkte gesetzt werden, die in die Verhandlungen einbezogen werden, die aber auch eine weitere Verhandlung möglich machen. Bezüglich der Zuwendungen des Landes gebe es die Verabredung, dass mit Beschlussfassung des vorliegenden Verwaltungsantrages die Zusage des Landes zu den Investitionen erfolge. Der konkrete Beschluss zur Krankenhausfusion werde nur bei Zusage des Landes den Stadtverordneten vorgelegt.

 

Bezüglich der Frage nach den Vorteilen dieser Fusion verweist der Oberbürgermeister auf die riesigen Finanzlücken der Städte, was auch in den nächsten Jahren sich nicht bessern werde. Ziel sei eine optimale medizinische Versorgung und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

 

In der weiteren Diskussion wird die Frage der stationären Schwangerschafts-abbrüche kontrovers diskutiert.

 

Nach einer 10minütigen Pause stellt der Oberbürgermeister die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen zur Abstimmung.

 

Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion PDS:

 

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       2

 

 

Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion SPD:

 

Zustimmung:               10

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

 

 

Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion CDU:

 

Zustimmung:                 2

Ablehnung:                  10

Stimmenthaltung:         2

 

Frau Dr. Lotz zieht den Änderungsantrag bis auf die Klärung der Trägerschaft zurück.

 

Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion Grüne/ B 90 bezüglich der Klärung der Trägerschaft:

 

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

Die Klärung der Trägerschaft wird mit mehrheitlich angenommen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den nunmehr geänderten Beschlusstext, entsprechend dem Änderungsantrag der Fraktion SPD und der Fraktion Grüne/ B 90 bezüglich der Klärung der Trägerschaft, zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       4