24.09.2003 - 8 Anti-Korruptionsbeauftragter

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Bruch bringt die Vorlage ein und betont, dass seine Fraktion nicht nur eine verwaltungsinterne Wirksamkeit wolle, sondern auch einen Ansprechpartner für die Bürger und eine Information der Stadtverordnetenversammlung.

Seitens der Verwaltung verweist Herr Ernst darauf, dass die Stadt einen Anti-Korruptionsbeauftragten sowie eine Dienstanweisung zur Korruptionsprävention habe. Der CDU-Antrag gehe weit darüber hinaus und verlange ähnliche Regelungen wie bei einer staatsanwaltlichen Prüfung, was seitens der Verwaltung extra nicht so angelegt wurde. Herr Exner ergänzt dazu, dass dies ein wichtiges und sensibles Thema sei, welchem mit den jetzigen Regelungen Rechnung getragen werde. Der jetzige Anti-Korruptionsbeauftragte sei Volljurist und könne so dem Anliegen auch Genüge tun. Eine interkommunale Zusammenarbeit halte er in diesem Falle für nicht sinnvoll.

 

Herr Kapuste bittet an Hand eines anonymisierten Falles darzustellen, wie das Verfahren ablaufe, denn Deutschland stehe bezüglich Korruption in der Rangliste der Länder ziemlich weit oben.

 

Auf Vorschlag von Herrn Ernst sagt der OBM zu, in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses die Dienstanweisung vorzustellen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag mit folgendem Wortlaut abzulehnen:

 

Die Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen Anti-Korruptionsbeauftragten ein.

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

-      Anlaufstelle für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen

 

-      eigenständige Prüfung von Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter

 

-           Beratung und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention

 

Der Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die jeweiligen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.

 

Die Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des Kreistages Potsdam-Mittelmark.

 

Die Kosten des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus den beschlossenen Stellenplänen zu erwirtschaften.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  9

Stimmenthaltung:       2