24.09.2003 - 8 Anti-Korruptionsbeauftragter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.09.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Bruch bringt die Vorlage ein und betont, dass seine
Fraktion nicht nur eine verwaltungsinterne Wirksamkeit wolle, sondern auch
einen Ansprechpartner für die Bürger und eine Information der
Stadtverordnetenversammlung.
Seitens der Verwaltung verweist Herr Ernst darauf, dass die
Stadt einen Anti-Korruptionsbeauftragten sowie eine Dienstanweisung zur
Korruptionsprävention habe. Der CDU-Antrag gehe weit darüber hinaus und
verlange ähnliche Regelungen wie bei einer staatsanwaltlichen Prüfung, was
seitens der Verwaltung extra nicht so angelegt wurde. Herr Exner ergänzt dazu,
dass dies ein wichtiges und sensibles Thema sei, welchem mit den jetzigen
Regelungen Rechnung getragen werde. Der jetzige Anti-Korruptionsbeauftragte sei
Volljurist und könne so dem Anliegen auch Genüge tun. Eine interkommunale
Zusammenarbeit halte er in diesem Falle für nicht sinnvoll.
Herr Kapuste bittet an Hand eines anonymisierten Falles
darzustellen, wie das Verfahren ablaufe, denn Deutschland stehe bezüglich
Korruption in der Rangliste der Länder ziemlich weit oben.
Auf Vorschlag von Herrn Ernst sagt der OBM zu, in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses die Dienstanweisung vorzustellen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag mit folgendem Wortlaut abzulehnen:
Die
Stadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark setzen einen gemeinsamen
Anti-Korruptionsbeauftragten ein.
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Anlaufstelle
für Verdachtsfälle von Korruption in den Verwaltungen des Landkreises
Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam sowie deren Unternehmen und
Unternehmensbeteiligungen
- eigenständige Prüfung von
Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltungen und Mitteilung der Prüfergebnisse an
den Landrat bzw. Oberbürgermeister, den Kreistag bzw. die
Stadtverordnetenversammlung und die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter
- Beratung
und Schulung von Verwaltungspersonal zur Korruptionsprävention
Der
Anti-Korruptionsbeauftragte erhält innerhalb der Verwaltung ein uneingeschränktes
Akteneinsichtsrecht, dass - soweit möglich – auch auf die jeweiligen
Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ausgeweitet werden soll.
Die
Ernennung und Abberufung bedarf der Zustimmung der StVV Potsdam und des
Kreistages Potsdam-Mittelmark.
Die Kosten des Anti-Korruptionsbeauftragten teilen sich der
Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Potsdam hälftig. Die Stelle ist aus
den beschlossenen Stellenplänen zu erwirtschaften.