01.10.2003 - 6.1 Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/ B 90
- Datum:
- Mi., 01.10.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Der
Stadtverordnete Lehmann, Fraktion CDU, erklärt, dass die ausgereichten Voten
der Ausschüsse, wo es heißt ‚in allen Ausschüssen zurückgestellt’ nicht richtig sei.
Im Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wurde die Vorlage am
19.09.2002 zurückgestellt.
Am
17.10.2002 (Protokoll vom
06.11.2002) habe man sich
zu folgendem geänderten
Beschlusstext verständigt:
‚Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen, wenn nicht bis zum 31.12.2002 die
vertraglichen Voraussetzungen zwischen der Stadt und dem Investor geschaffen
werden und für die Verzögerung der Investor die Verantwortung trägt.’
Dies sei
zwischenzeitlich jedoch überholt, denn aus jetziger Kenntnis bestehen keine Versäumnisse.
Da die
Stadt und der Investor verhandeln, sei der Antrag im o. g. Ausschuss
abschließend behandelt worden.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sei der Antrag in der Sitzung am 26.08.2003 abgelehnt worden, bei 4 Nein-Stimmen und 1 Ja-Stimme.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle nötigen Schritte zur Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Freizeitpark Drewitz zu veranlassen.
Gleichzeitig
soll geprüft werden, ob es möglich ist, dass die Stadtwerke auf dem Gelände ein
Hallen- und Freibad errichten und betreiben.