01.10.2003 - 5.1 Aufstellungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“ ist gemäß § 2 (4) i. V. m. § 2 (1) BauGB in einem 1. (förmlichen) Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

     

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.