01.10.2003 - 5.2 Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.10.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der Vorlage mit folgender
Ergänzung zugestimmt:
Maßnahme einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord nach Süd/Ost) von ca. 10 m Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner des Kirchsteigfeldes zu den Nuthewiesen.
Abstimmung:
Die o. g.
Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße“.
- die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)
Weiterhin
beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Maßnahme
einer Durchwegung entlang der L 79 n (von Nord nach Süd/Ost) von ca. 10 m
Breite für die bessere Erreichbarkeit der Bewohner des Kirchsteigfeldes zu den
Nuthewiesen.