01.10.2003 - 6.6 Aufhebung der Haushaltssperre für Kulturträger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 01.10.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Gegen
den Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, diese Vorlage
gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 7.28, DS 03/SVV/0742 zu behandeln, erhebt
sich kein Widerspruch.
Der Ausschuss
für Kultur hat der Vorlage zugestimmt.
(Die Fraktion SPD hat ihren Änderungsantrag im Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften zurückgezogen.)
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der Vorlage mit
einer Änderung zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den
„Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Schröter beantragt namens der Fraktion PDS:
Der 1.
Satz des Beschlusstextes lautet:
Die
Haushaltssperre für die Kultur-GmbH’s wird auf 2 % reduziert.
Abstimmung:
Diese
Änderung wird
mit 24 Nein-Stimmen
abgelehnt,
bei 20
Ja-Stimmen,
Abstimmung:
Die von
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlene Änderung des
1. Satzes des Beschlusstextes mit dem Wortlaut:
Nach
Maßgabe der jetzt vorliegenden Übersicht der Entsperrungsanträge (Stand
17.09.2003, siehe Anlage 1) wird die Haushaltssperre für Träger der Kultur auf
insgesamt 4,32 % reduziert.
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Nach
Maßgabe der jetzt vorliegenden Übersicht der Entsperrungsanträge (Stand
17.09.2003 – siehe Anlage1) wird die Haushaltssperre für Träger der Kultur auf
insgesamt 4,32 % reduziert.
Die
Zuwendungsbescheide sind in dieser Höhe zu erteilen.
Die
Haushaltssperre wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.