01.10.2003 - 6.6 Aufhebung der Haushaltssperre für Kulturträger

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gegen den Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, diese Vorlage gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 7.28, DS 03/SVV/0742 zu behandeln, erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Der Ausschuss für Kultur hat der Vorlage zugestimmt.

(Die Fraktion SPD hat ihren Änderungsantrag im Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften zurückgezogen.)

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der Vorlage mit einer Änderung zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Schröter beantragt namens der Fraktion PDS:

 

Der 1. Satz des Beschlusstextes lautet:

Die Haushaltssperre für die Kultur-GmbH’s wird auf 2 % reduziert.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 20 Ja-Stimmen,

 

 

Abstimmung:

Die von Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlene Änderung des 1. Satzes des Beschlusstextes mit dem Wortlaut:

Nach Maßgabe der jetzt vorliegenden Übersicht der Entsperrungsanträge (Stand 17.09.2003, siehe Anlage 1) wird die Haushaltssperre für Träger der Kultur auf insgesamt 4,32 % reduziert.

 

wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Nach Maßgabe der jetzt vorliegenden Übersicht der Entsperrungsanträge (Stand 17.09.2003 – siehe Anlage1) wird die Haushaltssperre für Träger der Kultur auf insgesamt 4,32 % reduziert.

 

Die Zuwendungsbescheide sind in dieser Höhe zu erteilen.

Die Haushaltssperre wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.