10.12.2003 - 5.55 Finanzielle Mittel für die Sicherung der Arbeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht.

 

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 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam werden folgende finanzielle Mittel zur Sicherung des sächlichen und personellen Aufwandes bereitgestellt:

 

  1. Jede Fraktion erhält einen Betrag von 400 € monatlich je Stadtverordneten.

 

  1. Die Fraktionen PDS, SPD und CDU erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 714,- €; die Fraktionen Grüne/ B 90, BürgerBündnis, Die Andere und FAMILIEN-PARTEI erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 1.131,- €.

 

  1. Den o.g. Fraktionen werden seitens der Verwaltung miet- und nebenkostenfreie Räumlichkeiten in angemessener Größe für die Geschäftsstelle der Fraktion zur Verfügung gestellt, die nur für Zwecke der Fraktion genutzt werden dürfen. Für Fraktionssitzungen und andere Beratungen der Fraktionen können die Beratungsräume der Stadtverwaltung genutzt werden.

Bis zur verwaltungsweiten Durchsetzung der Budgetierung erfolgt die Nutzung unentgeltlich; anschließend wird nach Maßgabe des Budgetierungsverfahrens eine innere Verrechnung vorgenommen.

4.      Die Zuwendungen werden jeweils bis spätestens 5. jeden Monats auf die Fraktionskonten überwiesen. Bei Vorlage eines genehmigten Haushalts ist eine quartalsweise Überweisung möglich.

 

5.      Der Nachweis zur Verwendung der finanziellen Mittel ist für das Vorjahr bis zum 31. Januar jeden Jahres dem Oberbürgermeister unaufgefordert vorzulegen. Bei fehlendem Verwendungsnachweis wird die Zahlung weiterer finanzieller Mittel so lange eingestellt, bis dieser dem Oberbürgermeister vorliegt.

Fraktionen dürfen Rücklagen bilden. Diese und die jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres nicht verausgabten Mittel aus städtischen Zuweisungen dürfen 5 % der jährlichen Barzuweisung nicht überschreiten.

 

  1. Die in den Fraktionen angeschafften PC-Geräte werden mit sofortiger Wirkung in den Bestand der Stadtverwaltung übernommen, gewartet und betreut. Neuanschaffungen oder der Austausch von Geräten erfolgt nach Maßgabe der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Veränderungen an der DV-Anlage dürfen nur seitens der Stadt bzw. einer von ihr beauftragten Firma vorgenommen werden. Das Auflegen weiterer Programme bedarf der Zustimmung.

Alle diesbezüglichen Angelegenheiten laufen über das Büro der StVV.

 

7.      Die durch die Fraktionen angeschafften Kopierer sind bis auf Weiteres zu nutzen. Für die Fraktion FAMILIEN-PARTEI besteht die Möglichkeit, den Kopierer des Büros der StVV zu nutzen.

Spätestens im Jahr 2006 ist seitens der Verwaltung ein Hochleistungskopierer zu leasen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt dann nach Anzahl der Kopien für jede Fraktion gesondert.

 

8.      Mobiliar zur Ausstattung der Geschäftsstelle der Fraktion ist ausschließlich über die Stadtverwaltung zu bestellen und über die innere Verrechnung aus den o.g. Zuwendungen durch die Fraktion zu begleichen.

 

 

  1. Gegenstände, die aus Barmitteln beschafft werden, sind in ein Bestandsverzeichnis einzutragen, das mit dem Verwendungsnachweis jährlich vorzulegen ist. Die Gegenstände bleiben Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.

 

  1. Für die Verwendung der überwiesenen Mittel gelten die GemHVO LdBbg vom 23.06.1992 (GVBl. II S. 306) unter Anwendung des Runderlases III Nr. 74/1994 des MI LdBbg. Vom 07.12.1994.

 

  1.  Dieser Beschluss tritt ab 01.11.2003 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=16855&selfaction=print