15.01.2004 - 11 Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkos...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Ofscarik bringt die o. g. DS ein.

In seinen Ausführungen bezieht er sich insbesondere auf den § 3 „Eigenanteil und Höchstbetrag Kostenerstattung“.

Der Sozialausschuss sowie der Ausschuss für Bildung und Sport haben der Beschlussfassung der DS durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt.

 

Herr Schüler hinterfragt die in der Anlage 2 dargestellten 388.726 Euro.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:                  

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die DS 03/SVV/0837 der Stadtverordnetenversammlung mit 8/0/1 zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage