21.01.2004 - 6.8 Aktualisierung der Mietobergrenzen in Sanierung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Antragsteller/in
eingebracht.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Mühlberg, Fraktion
SPD, beantragt:
Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 20
Ja-Stimmen,
bei 22
Nein-Stimmen abgelehnt.
In der sich anschließenden Diskussion gibt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service zu Bedenken, dass eine evtl. Beschlussfassung für rechtswidrig gehalten werde und auf die Stadt dann das Risiko von Widersprüchen und Rechtsstreitigkeiten zukomme.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bretz, Fraktion
CDU, beantragt:
Überweisung in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit 20
Ja-Stimmen,
bei 22
Nein-Stimmen abgelehnt.
Entsprechend den Darlegungen der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz liege die überarbeiteten Sozialplanrichtlinien vor; nach Rücksprache mit den Gerichten habe man mit dem Erhalt einer juristischen Entscheidung in den letzten Monaten gerechnet. Frau Dr. v.Kuick-Frenz sichert zu, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03. März 2004 die Überarbeitung der Sozialplanrichtlinien einzubringen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In
Konkretisierung der Ds 98/0195/1
(Festsetzung von Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den
Entwicklungsbereich Block 27) und DS
98/0194 (Sozialplanrichtlinie für die Sanierungsgebiete und den
Entwicklungsbereich Block 27) legt die Stadtverordnetenversammlung fest:
1. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mietobergrenzen konsequent
durchzusetzen.
Dabei
ist der Stand vom 31.03.2003 zugrunde zu legen.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung ist halbjährlich über Verstöße gegen die
Mietobergrenzen und deren Sanktionierung durch den Oberbürgermeister zu informieren.
3. Im Rahmen der Erstellung des neuen Mietspiegels soll eine Neuregelung der Mietobergrenzen getroffen werden.