21.01.2004 - 6.22 Wahleinsprüche zur Wahl der Stadtverordnetenver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.22
- Zusätze:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zur o. g.
DS wurde den Stadtverordneten als
TISCHVORLAGE die Argumente von Herrn Marco Vester ausgereicht, der erklärt hat,
dass er aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen kann (gemäß §
56 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz sind die Beteiligten auf Antrag zu hören).
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des
Wahlprüfungsausschusses eingebracht.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
I.) Die
Einwendungen
- des Amtsdirektors Moritzen die
ehemalige Gemeinde Fahrland betreffend
- des Herrn Marco Vester
- des Herrn Lothar Schneider
- des Herrn Wolfgang Voss
- des Herrn Henning
Catenhusen (ausgenommen
den Einspruch eine fehlerhafte Straßenzuordnung betreffend)
- des Amtsdirektors Moritzen die
ehemalige Gemeinde Marquardt betreffend
- des Herrn Dietrich Menzer
- des Amtsdirektors Moritzen die
ehemalige Gemeinde Satzkorn betreffend
- des Amtsdirektors Moritzen die
ehemalige Gemeinde Uetz-Paaren betreffend
10. des Herrn Gerhard Sokoll
sind nicht begründet und werden gemäß § 57 Abs.1 Ziffer 2
des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) zurückgewiesen.
II) Gemäß § 57 Abs. Ziffer 3 BbgKWahlG wird festgestellt,
dass die Einwendungen des Herrn Catenhusen , die Straßenzuordnung
betreffend, begründet sind. Die
ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben aber das Wahlergebnis nicht
beeinflusst.
III. Mit den Wahlprüfungsentscheidungen zu I. und II. wird
festgestellt, dass die
Wahlen vom 26. Oktober 2003 zur Stadtverordnetenversammlung und zu den
Ortsbeiräten der Landeshauptstadt Potsdam gültig sind.