21.01.2004 - 4.1 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt bekannt, dass die Stadtverordneten Peter und Siglinde Lehmann lt. § 28 der Gemeindeordnung ihre Befangenheit erklärt und den Sitzungssaal verlassen haben.

 

Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

 

Die Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD, informiert über eine Bürgerversammlung am 17.01.04  und empfiehlt, dass sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dieser Thematik befassen sollte. Anschließend verliest sie den nachfolgend aufgeführten

 

Änderungs-/Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, Dr. Scharfenberg und Kutzmutz, Fraktion PDS, und Keilholz, Fraktion SPD, beantragen:

 

Der Punkt 1, A lautet neu:

Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen. Die Trennung zwischen vorderen und h8interen Grundstücken erfolgt durch Anliegerstraße aus versickerungsfähigem Belag. Die Bepflanzung erfolgt mit ortsüblichen Bäumen und Sträuchern und wird an den Grundstücksgrenzen angeordnet.

 

Der Punkt 1, B ist zu streichen.

 

Der Punkt 1, C und D, ist zu ergänzen:

Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Bau der Anliegerstraße ist zu gewährleisten.

 

Der Punkt D ist wie folgt zu ergänzen:

Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.

 

Der Punkt 1, E, ist wie folgt zu ergänzen:

Die Straße „Am Silbergraben“ wird als verkehrsberuhigte Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kutzmutz, Fraktion PDS, beantragt:

 

Überweisung der DS 03/SVV/0583 mit den beantragten Änderungen/Ergänzungen in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der Maßgabe der Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im März 2004.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende

    Festlegungen getroffen:

 

A  Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).

 

B     Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg) erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).

 

C    Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

 

D    Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

 

2. Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2)  BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.