21.01.2004 - 4.1 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt bekannt, dass die
Stadtverordneten Peter und Siglinde Lehmann lt. § 28 der Gemeindeordnung ihre
Befangenheit erklärt und den Sitzungssaal verlassen haben.
Die
Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und
Gesundheitsschutz haben der Vorlage zugestimmt.
Die
Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD, informiert über eine Bürgerversammlung
am 17.01.04 und empfiehlt,
dass sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dieser Thematik befassen
sollte. Anschließend verliest sie den nachfolgend aufgeführten
Änderungs-/Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, Dr. Scharfenberg und Kutzmutz, Fraktion
PDS, und Keilholz, Fraktion SPD, beantragen:
Der Punkt
1, A lautet neu:
Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen. Die Trennung zwischen vorderen und h8interen Grundstücken erfolgt durch Anliegerstraße aus versickerungsfähigem Belag. Die Bepflanzung erfolgt mit ortsüblichen Bäumen und Sträuchern und wird an den Grundstücksgrenzen angeordnet.
Der Punkt
1, B ist zu streichen.
Der Punkt
1, C und D, ist zu ergänzen:
Die
Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Bau der Anliegerstraße
ist zu gewährleisten.
Der Punkt
D ist wie folgt zu ergänzen:
Die
Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.
Der Punkt
1, E, ist wie folgt zu ergänzen:
Die
Straße „Am Silbergraben“ wird als verkehrsberuhigte Zone mit einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Kutzmutz, Fraktion PDS, beantragt:
Überweisung der DS 03/SVV/0583 mit den
beantragten Änderungen/Ergänzungen in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen
sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der Maßgabe der
Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im März 2004.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Für die Fortführung des
Bebauungsplanes Nr. 51-1
“Am Silbergraben” werden folgende
Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke
zwischen der Straße Am Silbergraben und der Nutheniederung bleibt unverändert, eine geringe
Anpassung soll durch Verlegung der Pflanzbindung an das Grundstücksende
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 1 aus Anlage 1a).
B Die Durchwegungen
zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher
Richtung sollen durch Ausweisung als öffentliche Verkehrsflächen (Fußweg)
erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 2 aus Anlage 1 a).
C Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner
Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an
der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage
1 a).
2. Der entsprechend der o. g. Festlegungen zu ändernde Bebauungsplan ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.