25.02.2004 - 2 Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner bittet in seinen Ausführungen darum, diesen Antrag nochmals vertiefter untersuchen zu können, was konkret im Internet veröffentlicht werden soll und darf. Bedenken könnten sich z.B.  aus der Gemeindeordnung § 16 Abs. 3 ergeben, der die Einsichtnahme von Beschlussvorlagen vorsehe und das auch nur von Einwohnern. Darüber hinaus ist gemäß § 49 die Zustimmung jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung nötig, um die auf Tonband aufgezeichneten Redebeiträge wörtlich wiederzugeben. Hier wolle man auf der rechtlich sicheren Seite sein; deshalb die Bitte der Zurückstellung des Antrages.

 

Herr Dr. Scharfenberg erwidert auf die Ausführungen von Herrn Exner, dass er den Eindruck habe, man suche nach Argumenten, die dagegen sprechen. Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen sei im Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt und nicht ausdrücklich verboten. Unter der Maßgabe einer bürgerfreundlichen Verwaltung sollte das Anliegen sehr wohlwollend geprüft werden.

Dem schließt sich Frau Geywitz an und appelliert an die Verwaltung, in dieser Sache Mut zu zeigen.

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Abstimmungsergebnis: