25.02.2004 - 3 Beteiligung des Seniorenbeirates an der Ausschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion CDU - mit Ergänzungsantrag Fraktion Die Andere -
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.02.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr Friederich bringt die Vorlage ein. Der
Oberbürgermeister verweist auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere.
Herr Exner führt dazu aus, dass es ein Stimmrecht für die genannten Beiräte in den Ausschüssen der StVV nicht geben könne, weil dies geltendem Recht widerspreche. Eine Berufung sei der StVV vorbehalten und gemäß § 50 Abs. 7 der Gemeindeordnung möglich.
Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass es dazu in der
Vergangenheit schon mehrere Anträge gegeben habe; jetzt sollte ein machbares
Verfahren gefunden werden. Der Antrag der CDU gebe dazu entsprechende
Denkanstöße. Deshalb sollte die Verwaltung mit der weiteren Prüfung des
Antrages beauftragt werden.
Herr Bretz betont, dass dies genau das Anliegen des Antrages
war, die Diskussion anzuregen, wie dem Anliegen des Seniorenbeirates Rechnung
getragen werden könne. Er erklärt sich namens seiner Fraktion damit
einverstanden, den Antrag bis auf weiteres zurückzustellen und zu prüfen,
welche Möglichkeiten sich aus dem Anliegen ergeben.
Herr Schüler sieht die Beschickung der Ausschüsse als Sache
der Fraktion. Herr Schubert bittet darüber nachzudenken, welche Wertigkeit
Beiräte überhaupt hätten und dabei alle zusammenzufassen und sich nicht nur auf
zwei zu konzentrieren.
Anschließend erläutert Frau E. Müller, welche
Beteiligungsmöglichkeiten sich aus der beschlossenen Seniorensatzung ergeben.
So sei z.B. die Berufung sachkundiger Einwohner möglich und der Seniorenbeirat habe diverse
Informations- und Anhörungsrechte. Die bestehenden Regelungen sollten mit Leben
erfüllt werden.
Der
Oberbürgermeister schlägt vor, in Verantwortung des GB 3 eine Übersicht zu
erstellen, welche Regelungen es bereits gebe, wie dem Antrag Rechnung getragen
werden könne, und welche Konsequenzen damit verbunden seien. In vier Wochen
sollte sich der Hauptausschuss damit wieder beschäftigen.