25.02.2004 - 3 Beteiligung des Seniorenbeirates an der Ausschu...

Beschluss:
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Herr Friederich bringt die Vorlage ein. Der Oberbürgermeister verweist auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Andere.

 

Herr Exner führt dazu aus, dass es ein Stimmrecht für die genannten Beiräte in den Ausschüssen der StVV nicht geben könne, weil dies geltendem Recht widerspreche. Eine Berufung sei der StVV vorbehalten und gemäß § 50 Abs. 7 der Gemeindeordnung möglich.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass es dazu in der Vergangenheit schon mehrere Anträge gegeben habe; jetzt sollte ein machbares Verfahren gefunden werden. Der Antrag der CDU gebe dazu entsprechende Denkanstöße. Deshalb sollte die Verwaltung mit der weiteren Prüfung des Antrages beauftragt werden.

 

Herr Bretz betont, dass dies genau das Anliegen des Antrages war, die Diskussion anzuregen, wie dem Anliegen des Seniorenbeirates Rechnung getragen werden könne. Er erklärt sich namens seiner Fraktion damit einverstanden, den Antrag bis auf weiteres zurückzustellen und zu prüfen, welche Möglichkeiten sich aus dem Anliegen ergeben.

 

Herr Schüler sieht die Beschickung der Ausschüsse als Sache der Fraktion. Herr Schubert bittet darüber nachzudenken, welche Wertigkeit Beiräte überhaupt hätten und dabei alle zusammenzufassen und sich nicht nur auf zwei zu konzentrieren.

 

Anschließend erläutert Frau E. Müller, welche Beteiligungsmöglichkeiten sich aus der beschlossenen Seniorensatzung ergeben. So sei z.B. die Berufung sachkundiger Einwohner möglich und  der Seniorenbeirat habe diverse Informations- und Anhörungsrechte. Die bestehenden Regelungen sollten mit Leben erfüllt werden.

Der Oberbürgermeister schlägt vor, in Verantwortung des GB 3 eine Übersicht zu erstellen, welche Regelungen es bereits gebe, wie dem Antrag Rechnung getragen werden könne, und welche Konsequenzen damit verbunden seien. In vier Wochen sollte sich der Hauptausschuss damit wieder beschäftigen.

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Beschlusstext:

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Abstimmungsergebnis: