25.02.2004 - 7 Herausgabe von privaten Einwohneradressen an Ad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.02.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt
ein Antrag der Fraktion Die Andere auf Rederecht für Herrn Hermerschmidt,
Referent beim Datenschutzbeauftragen des Landes Brandenburg, vor. Gegen die
Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch, so dass Herr
Hermerschmidt das Wort erhält.
In seinen Ausführungen unterstützt
er den Antrag der Fraktion Die Andere und verweist darauf, dass z.B. in
Nordrhein-Westfalen und im Saarland Adressen der Bürger nur herausgegeben
werden, wenn diese zuvor zugestimmt haben. Die Stadt Potsdam habe auf Grundlage
des Meldegesetzes eine Ermessensentscheidung, d.h. sie darf, muss aber Adressen
nicht herausgeben.
Frau E. Müller verweist auf die
Handhabung in der Stadt Potsdam, wo die Bürger durch eine breite Information
auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht werden. Derzeit haben rund 10.800 Bürger der Herausgabe ihrer
Adressen widersprochen; dieser Widerspruch gelte dauerhaft.
Herr Exner betont in seinen
Ausführungen, dass die Stadt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung treffen
und deshalb jeden Einzelfall prüfen müsse. Eine pauschale Entscheidung darüber,
dass keine Adressen weitergegeben werden, sei nach jetziger Rechtslage nicht
möglich.
Im Weiteren äußert sich Herr
Schüler, dass auch er für eine Änderung des Meldegesetztes Sympathie hege, aber
die Stadt dafür nicht zuständig sei. Ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung könne auf Grundlage des jetzt gültigen
Meldegesetztes nicht wirksam werden.