03.03.2004 - 5.10 Ergänzung der vorläufigen Ergänzung der Geschäf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kaminski, Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 03.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss
hat folgender Textfassung zugestimmt:
Der § 12
wird wie folgt ergänzt:
(7) Ortsbeiräte können
Einwohnerfragestunden zu ausschließlich den Ortsteil betreffenden Fragen auf
die Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates setzen.
Fragen,
die über die Zuständigkeit des Ortsbeirates hinausgehen, sind unverzüglich an
den Oberbürgermeister weiterzuleiten. Die/der Einbringerin/Einbringer ist
darauf hinzuweisen, dass mit der Frage die Kompetenz des Ortsbeirates
überschritten wird, sie aber an den Oberbürgermeister unverzüglich
weitergeleitet wird und eine Nachfrage in der nächsten ordentlichen Fragestunde
der SSV gestellt werden kann.
(Die
beantragte Ergänzung des § 32 wird zurückgezogen.)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die vorläufige Ergänzung der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung – als Arbeitsgrundlage für die Ortsbeiräte – wird
wie folgt ergänzt:
Der § 12
wird wie folgt ergänzt:
(7) Ortsbeiräte können
Einwohnerfragestunden zu ausschließlich den Ortsteil betreffenden Fragen auf
die Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates setzen.
Fragen,
die über die Zuständigkeit des Ortsbeirates hinausgehen, sind unverzüglich an
den Oberbürgermeister weiterzuleiten. Die/der Einbringerin/Einbringer ist
darauf hinzuweisen, dass mit der Frage die Kompetenz des Ortsbeirates
überschritten wird, sie aber an den Oberbürgermeister unverzüglich
weitergeleitet wird und eine Nachfrage in der nächsten ordentlichen Fragestunde
der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden kann.