03.03.2004 - 7.24 Finanzausgleichsgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.24
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 03.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0115 Finanzausgleichsgesetz
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den
Stadtverordneten wurde die Vorlage in einer neuen Fassung ausgereicht, die vom
Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS eingebracht wird.
Die vom
Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, beantragte Änderung in der letzten Zeile statt „Der Oberbürgermeister...“ zu ersetzen
durch „Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ...“ wird von der
Antragstellerin übernommen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Bretz beantragt namens der Fraktion CDU:
Die Stadtverordnetenversammlung
möge folgende Entschließung beschließen:
Die
Landesregierung und der Landtag des Landes Brandenburg werden mit Nachdruck
aufgefordert, unverzüglich eine Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf
des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) herbeizuführen. Die Stadt Potsdam ist
dringend auf einen verlässlichen Finanzierungsrahmen zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben angewiesen. Die Landesregierung hat für diese Legislaturperiode die
Verabschiedung des FAG zugesagt. Es darf auch im Interesse der anderen Kommunen
keine Verzögerung mehr geben. Das FAG darf nicht zur politischen Spielmasse im
bevorstehenden Landtagswahlkampf werden.
Das FAG muss jetzt kommen, weil es
- erstmals langfristige Planungssicherheit schafft und die dauerhafte Handlungssicherheit der Kommunen sicherstellt;
-
die
Zweckbestimmung für die kommunalen Zuweisungen lockert und die kommunale Investitionskraft stärkt;
-
die
Tröpfchenwirtschaft der Fachressorts einschränkt und mehr Finanzmittel in den
allgemeinen Finanzausgleich überführt sowie
-
endlich
eine gesetzliche Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung für die
Kommunen verbindlich festschreibt.
Insbesondere
sollen der kommunale Anteil der Sonderbearfs-Bundesergänzungszuweisung ( SOBEZ)
auf 40 Prozent erhöht und darüber hinaus die zweckgebundenen Mittel (ca. 100
Mio E) der Einzelhaushalte aus den Ministerien in die Finanzausgleichsmasse
überführt werden.
In der
sich anschließenden Diskussion werden Bedenken geäußert, dass es sich um einen
Alternativantrag mit einer anderen Zielrichtung als der vorliegende Antrag
handelt, der einer zeitnahen Entscheidung (und keiner Ausschussüberweisung)
bedürfe.
Daraufhin
erklärt die Fraktion CDU, dass der Antrag gegenstandslos ist.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
fordert die Landesregierung und den Landtag auf, das seit langem in Aussicht
gestellte Kommunale Finanzausgleichsgesetz noch in dieser Legislaturperiode des
Landtages zu erarbeiten und zu beschließen, in dem vor allem
-
der
Anteil der Kommunen an der Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisung nach dem
Solidarpaktfortführungsgesetz wie in den anderen neuen Ländern auf 40% erhöht
wird,
-
bisher
zweckgebundene und in den Einzelhaushalten der Ministerien enthaltene Mittel in
Höhe von mindestens 100 Mio EURO in die Finanzausgleichsmasse überführt werden,
-
die
allgemeine Verbundquote von bisher 25,3% nicht angetastet wird.
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, diese Erklärung an
die Landesregierung und an die Fraktionen der SPD, CDU und der PDS im Landtag
zu übermitteln.