05.09.2001 - 6 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die Vorlage ein und erläutert die Änderungen auf Grund der Hinweise der Ministeriums des Innern in den §§ 9, 10 und 11.

 

In der Diskussion äußert Herr Dr. Scharfenberg seine Bedenken zu den vorgenommenen Änderungen, insbesondere zur Kompetenzverteilung zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. Darüber müsse nochmals diskutiert werden. Er stellt den Antrag, eine Beschlussfassung in der StVV erst im Oktober vorzunehmen, um in den Fraktionen nochmals diskutieren zu können.

 

Herr Kapuste unterstreicht den Antrag von Herrn Dr. Scharfenberg.

 

Herr Bruch äußert für die CDU-Fraktion Bedenken in gleicher Richtung.  Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion laute wie folgt:

 

"Zu § 6 – Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Geschäftsführer werden durch die Gesellschafterversammlung bestellt. Darüber hinaus bedarf es zusätzlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss.

 

 

 

 

 

Zu § 11 - Die vorgeschlagene Fassung wird Abs. 1;

Folgender Abs. 2 wird angefügt:

Die Geschäftsführung hat den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam über die Beschlüsse zu den in Abs. 1 genannten Sachverhalten schriftlich zu informieren."

 

Herr Dr. Scharfenberg äußert seine Bedenken, den Hauptausschuss neben den Aufsichtsrat zu stellen. Es gehe darum, sicherzustellen, dass zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung eine Verständigung hergestellt wird.

 

Herr Ernst betont seinerseits, dass die Verwaltung den Fraktionen zur Verfügung stehe, um Transparenz in das Vertragswerk zu bringen.

 

Herr Mühlberg stellt die  Empfehlung zur Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH hinsichtlich der Kompetenzen des Aufsichtsrates sowie einer Beschlussfassung in der StVV am 10.10.2001 zur Abstimmung.

 

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Beschlusstext:

 

1. Der Gesellschaftsvertrag der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH  (ViP ), DS 00/0392/2 vom 05.07.2000 wird entsprechend den in der Begründung genannten Paragraphen geändert.

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen nach Beschlussfassung notariell zu beurkunden, um diese wirksam werden zu lassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            11

Ablehnung:      0

Enthaltung:      2