18.03.2004 - 8 Elternbeitragsordnung

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Gohlke bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Elona Müller erklärt, dass bei der Wohngeldberechnung das sogenannte anrechenbare Einkommen zugrunde gelegt wird. Bei Beschluss des Antrages werden Familien bevorzugt, die ein hohes Einkommen haben, aber aufgrund hoher Freibeträge Wohngeld erhalten. Das Wohngeldgesetz tritt am 31.12.2004 außer Kraft.

Sie weist auf die Elternbeitragsordnung hin. Hier sind in Potsdam in den unteren Einkommensgruppen erheblich niedrigere Beiträge als in anderen vergleichbaren Städten.

 

Frau Dr. Sigrid Müller regt an, die Grenze für die Beitragfreistellung anzuheben.

 

Herr Schweers erklärt, dass in der Einkommensgruppe 9.000 bis 12.000 Euro insgesamt 537 Kinder betreut werden. Dies wäre ein Verlust für die Stadt in Höhe von 104.143 Euro.

 

Herr Näder macht deutlich, dass dem Antrag zu folgen, eine erhebliche Mehrbelastung für die Stadt bedeuten würde.

Reduzieren

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu ergänzen:

„Eltern sind auf ihren Antrag während des Bezuges von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz von der Beitragszahlung freizustellen.“

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                 1

Ablehnung:                  11

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Herr Gohlke bittet im Protokoll festzuhalten, dass er für den Antrag gestimmt hat.