31.03.2004 - 5.1 Missbilligung des Oberbürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Hauptausschuss von den
Fraktionen SPD und PDS vorgelegte Stellungnahmen zu dieser Vorlage haben beide keine Mehrheit gefunden.
Über den ursprünglichen Antrag wurde im Hauptausschuss nicht abgestimmt. Die Fraktion PDS behält sich vor, Ihre Stellungnahme durch die Stadtverordnetenversammlung abstimmen zu lassen.
Die ‚Stellungnahme zum Antrag der PDS-Fraktion’ wurde den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE ausgereicht, die vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin eingebracht wird.
Zum Beratungsgegenstand äußern sich 10 Diskussionsredner.
Die Fraktion PDS hat die geheime Abstimmung der Stellungnahme beantragt, die im 2. Teil den Beschlusstext beinhaltet.
Die Stimmzettel werden ausgereicht. Die Stimmabgabe erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.
Die Auszählung der Stimmen wird von den Stadtverordneten Schöder, Fraktion PDS, Dr. Jeschke, Fraktion SPD, und Paulsen, Fraktion CDU, vorgenommen.
Das Ergebnis der Stimmenauszählung gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.6 bekannt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, disziplinarische Schritte gegen die
Beigeordnete des Geschäftsbereichs IV einzuleiten. Die Einleitung eines
Abberufungsverfahrens ist zu prüfen. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts gegenüber
der Baubeigeordneten in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzende und
Gesellschaftervertreterin der ETBF GmbH auf der Grundlage der
Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2003 zu prüfen.
2.
Das
Verhalten des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der fristlosen Abberufung
von Herrn Härtig wird missbilligt, da davon ausgegangen werden kann, dass er im
Vorfeld über die Problemlage informiert war. Der Oberbürgermeister wird
aufgefordert, schriftlich zu berichten, wann und wie er über die anhaltende
Problematik informiert wurde und was er zu deren Lösung veranlasst hat.
3.
Die
Übertragung der vorläufigen Geschäftsführung an den Geschäftsführer der Gewoba
wird als problematisch angesehen. Sie ist zeitlich auf das zwingend notwendige
Maß zu begrenzen.
4.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung in einem
schriftlichen Bericht über die Schlussfolgerungen und die konkreten Maßnahmen
zu informieren, mit denen die in den Prüfberichten aufgezeigten Mängel und
Defizite abgestellt werden und eine erfolgreiche Weiterführung der Entwicklungsmaßnahme
Bornstedter Feld gesichert wird. Der Bericht ist der
Stadtverordnetenversammlung nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss im Juni
2004 vorzulegen.
5.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zu Beginn jeden Jahres einen Bericht zur
Stadtentwicklung und Stadterneuerung vorzulegen, in dem Probleme und Aufgaben
sowie Strategien und Prioritäten aus Sicht der Stadtverwaltung vorgestellt und
begründet werden.