31.03.2004 - 5.1 Missbilligung des Oberbürgermeisters

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im  Hauptausschuss von den Fraktionen SPD und PDS vorgelegte Stellungnahmen zu dieser Vorlage  haben beide keine Mehrheit gefunden.

Über den ursprünglichen Antrag wurde im Hauptausschuss nicht abgestimmt. Die Fraktion  PDS behält sich vor, Ihre Stellungnahme durch die Stadtverordnetenversammlung abstimmen zu lassen.

 

Die ‚Stellungnahme zum Antrag der PDS-Fraktion’ wurde den Stadtverordneten als TISCHVORLAGE ausgereicht, die vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Antragstellerin eingebracht wird.

 

Zum Beratungsgegenstand äußern sich 10 Diskussionsredner.

 

Die Fraktion PDS hat die geheime Abstimmung der Stellungnahme beantragt, die im 2. Teil den Beschlusstext beinhaltet.

 

Die Stimmzettel werden ausgereicht.  Die Stimmabgabe erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.

Die Auszählung der Stimmen wird von den Stadtverordneten Schöder, Fraktion PDS, Dr. Jeschke, Fraktion SPD, und Paulsen, Fraktion CDU, vorgenommen.

 

Das Ergebnis der Stimmenauszählung gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 5.6  bekannt.

 

  

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.        Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, disziplinarische Schritte gegen die Beigeordnete des Geschäftsbereichs IV einzuleiten. Die Einleitung eines Abberufungsverfahrens ist zu prüfen. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts gegenüber der Baubeigeordneten in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzende und Gesellschaftervertreterin der ETBF GmbH auf der Grundlage der Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2003 zu prüfen.

 

2.        Das Verhalten des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der fristlosen Abberufung von Herrn Härtig wird missbilligt, da davon ausgegangen werden kann, dass er im Vorfeld über die Problemlage informiert war. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, schriftlich zu berichten, wann und wie er über die anhaltende Problematik informiert wurde und was er zu deren Lösung veranlasst hat.

 

3.        Die Übertragung der vorläufigen Geschäftsführung an den Geschäftsführer der Gewoba wird als problematisch angesehen. Sie ist zeitlich auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.

 

4.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung in einem schriftlichen Bericht über die Schlussfolgerungen und die konkreten Maßnahmen zu informieren, mit denen die in den Prüfberichten aufgezeigten Mängel und Defizite abgestellt werden und eine erfolgreiche Weiterführung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld gesichert wird. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung nach vorheriger Beratung im Hauptausschuss im Juni 2004 vorzulegen.

 

5.        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu Beginn jeden Jahres einen Bericht zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung vorzulegen, in dem Probleme und Aufgaben sowie Strategien und Prioritäten aus Sicht der Stadtverwaltung vorgestellt und begründet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

(in geheimer Abstimmung)

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei 22 Nein-Stimmen

und  3 Stimmenthaltungen.