31.03.2004 - 6.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2002 des Eig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.                          Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung wird dieser in der vorliegenden Fassung festgestellt.

2.   Der Jahresgewinn in Höhe von 6.594,03 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3.   Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter, Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert  Schultz, wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.