31.03.2004 - 4.10 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt. In dieser
geänderten Textfassung sind einige Teile der von den Stadtverordneten Dr.
Scharfenberg, Fraktion PDS, Keilholz, Fraktion SPD, und Kapuste, Fraktion CDU,
berücksichtigt.
Der geänderte Beschlusstext wurde den Stadtverordneten mit
den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ (Anlage 1) schriftlich ausgereicht
und wird durch Stadtverordneten Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauen mündlich untersetzt.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, beantragt:
Über den Absatz B, die Durchwegung betreffend, ist
einzeln abzustimmen.
Abstimmung:
Der Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5 Ja-Stimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für die Fortführung
des Bebauungsplanes Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden
folgende Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke
zwischen der Straße Am Silbergraben und der Nutheniederung bleibt unverändert.
Die
Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der
Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.
Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen .auch andere Standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.
Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.
B Die Durchwegungen zwischen den
Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen
entfallen
Für das
Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung
beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
C Im Gebiet östliche Trebbiner
Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an
der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage
1 a).
Die
Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.
E Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.
Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.
2. Der entsprechend der o. g. Festlegungen zu ändernde Bebauungsplan ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3.
Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.