31.03.2004 - 4.10 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten  Beschlusstext zugestimmt. In dieser geänderten Textfassung sind einige Teile der von den Stadtverordneten Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, Keilholz, Fraktion SPD, und Kapuste, Fraktion CDU, berücksichtigt.

Der geänderte Beschlusstext wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ (Anlage 1) schriftlich ausgereicht und wird durch Stadtverordneten Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen mündlich untersetzt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Über den Absatz B, die Durchwegung betreffend, ist einzeln abzustimmen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende Festlegungen getroffen:

A  Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert.

       Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.

       Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen .auch andere Standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.

       Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.

B   Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost- westlicher Richtung sollen entfallen

       Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

C    Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

       Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.

E Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.

       Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.

2.      Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei  3 Gegenstimmen

und 1 Stimmenthaltung.

 

 

Die Stadtverordneten Siglinde und Peter Lehmann, Fraktion CDU, haben ihre Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung der DS 03/SVV/0583 nicht teilgenommen.