31.03.2004 - 4.14 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der
Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz hat der Vorlage mit folgender
Änderung zugestimmt:
§ 5
Erlaubnispflicht ist wie folgt zu ändern:
§ 5 Anzeigepflicht
(1)
Werbeanlagen,
die nach § 55 Abs. 8 der BbgBO keiner Baugenehmigung bedürfen, sind anzeigepflichtig.
Dies gilt nicht für Namens- und Firmenschilder, die flach an der Wand anliegen
und eine Größe von 0,2 m² je Schild nicht überschreiten.
(2)
Ist zu streichen.
Zu der im § 5 beantragten Änderung liegt eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor, in der Bedenken geäußert werden. Von der Verwaltung/der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird folgende ergänzende Formulierung des Satzungstextes vorgeschlagen:
§ 5 Erlaubnispflicht sowie Anzeigepflicht für
zeitlich befristete Werbeanlagen
...
(3) für
das befristete Errichten von Werbeanlagen, die nach § 55 Abs. 8 Nr. 3 der BbgBO
keiner Baugenehmigung bedürfen, ist gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 BbgBO eine Anzeige
bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
Im § 6
Satz 3 ist der 3. Absatz um die Formulierung zu ergänzen:
Ordnungswidrig
handelt ferner, wer entgegen der Regelung in § 5 (3) zur Anzeigepflicht für
zeitlich befristete Werbeanlagen ohne die erforderliche Anzeige zeitlich
befristete Werbeanlagen errichtet.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Arndt, F.D.P., beantragt:
Im § 3
Abs. 1 Satz 4 sind die Wörter „mit Funktion“ ersatzlos zu streichen.
Im § 3
Abs. 1 ist der Satz 5 wie folgt neu zu formulieren:
Auf dem
Display-Band ist Werbung für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die
außerhalb der Bahnhofspassagen stattfinden, nur für die Dauer der Veranstaltung
zulässig.
Abstimmung:
Die im §
3 Abs. 4 beantragte Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 10
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die im §
3 Abs. 1 Satz 5 beantragte Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 5
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Oberbürgermeister vorgeschlagene Änderung/Ergänzung des Satzungstextes in den
§§ 5 und 6 werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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