31.03.2004 - 6.16 Übernahme der Arbeitslosenhilfe in kommunaler V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales.
Die
Vorlage wird von der Stadtverordneten Paulsen namens der Fraktion CDU
eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0180 in
den Ausschuss für Soziales.
Zur
Empfehlung des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs, die Vorlage ebenfalls in den Ausschuss für
Finanzen zu überweisen, erhebt sich kein Widerspruch.
Gleichfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen
wird der als TISCHVORLAGE ausgereichte Änderungsantrag der Fraktion PDS, der
folgenden Wortlaut hat:
Änderungsantrag:
Die
Fraktion PDS beantragt:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam appelliert an
Bundestag und Bundesrat: Machen Sie Ihre Versprechen wahr und setzen Sie sich
für eine Korrektur der Finanzierung des Hartz-IV-Gesetzes ein, damit die Städte
nicht weiter belastet, sondern vielmehr spürbar entlastet werden!
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die
Landesregierung auf, sich in der Förderalismuskommission nachdrücklich für die
Einführung des Konnexitätsprinzips in der Finanzverfassung des Grundgesetzes
(Art. 104 a) und für eine Änderung der Art. 84 und 85 Grundgesetz dergestalt
einzusetzen, dass dem Bund die Möglichkeit zu verwehren oder zumindest zu
erschweren ist, in seiner Gesetzgebung die Kommunen – an den Ländern vorbei – unmittelbar
als exekutive Behörden ohne Finanzverpflichtung zu bestimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert des Weiteren,
dass Konsultationsgremien als Schutzmechanismen für die Kommunen eingeführt
werden, um den Städten und Gemeinden gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte
einzuräumen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Potsdam die
Option zur Übernahme der Arbeitslosenhilfe in kommunaler Verantwortung ausüben
will. Er hat der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Juni 2004 eine
entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen.