31.03.2004 - 6.16 Übernahme der Arbeitslosenhilfe in kommunaler V...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales.

 

Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Paulsen namens der Fraktion CDU eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0180 in den Ausschuss für Soziales.

 

Zur Empfehlung des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs,  die Vorlage ebenfalls in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, erhebt sich kein Widerspruch.

Gleichfalls in die o. g. Ausschüsse überwiesen wird der als TISCHVORLAGE ausgereichte Änderungsantrag der Fraktion PDS, der folgenden Wortlaut hat:

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion PDS beantragt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam appelliert an Bundestag und Bundesrat: Machen Sie Ihre Versprechen wahr und setzen Sie sich für eine Korrektur der Finanzierung des Hartz-IV-Gesetzes ein, damit die Städte nicht weiter belastet, sondern vielmehr spürbar entlastet werden!

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, sich in der Förderalismuskommission nachdrücklich für die Einführung des Konnexitätsprinzips in der Finanzverfassung des Grundgesetzes (Art. 104 a) und für eine Änderung der Art. 84 und 85 Grundgesetz dergestalt einzusetzen, dass dem Bund die Möglichkeit zu verwehren oder zumindest zu erschweren ist, in seiner Gesetzgebung die Kommunen – an den Ländern vorbei – unmittelbar als exekutive Behörden ohne Finanzverpflichtung zu bestimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert des Weiteren, dass Konsultationsgremien als Schutzmechanismen für die Kommunen eingeführt werden, um den Städten und Gemeinden gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte einzuräumen.

 

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der  Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Potsdam die Option zur Übernahme der Arbeitslosenhilfe in kommunaler Verantwortung ausüben will. Er hat der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Juni 2004 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen.