31.03.2004 - 6.73 Beschluss über die Aufstellung der Erhaltungssa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Für den in der Anlage textlich und in der Karte zeichnerisch abgegrenzten räumlichen Geltungsbereich  ist  eine  Erhaltungssatzung  gemäß  § 172  Abs.  1  Nr.  1  BauGB  aufzustellen (s. Anlage).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.