25.03.2004 - 4 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel weist darauf hin, dass heute lediglich der ausgereichte Änderungsantrag behandelt wird.

 

Frau Holtkamp gibt ausführliche Erläuterungen zum Änderungsantrag.

 

Herr Dr. Schlomm spricht sich deutlich gegen die Forderung der Anwohner zum Wegfall der Durchwegung aus.

 

Einzelabstimmung zum Änderungsantrag:

 

Änderungsantrag:

Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost-westlicher Richtung sollen entfallen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       3

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

 

Änderungsantrag:

Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für  die  Fortführung  des  Bebauungsplanes  Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden folgende Festlegungen getroffen:

A     Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der   Nutheniederung bleibt unverändert.

Die Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.

       Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.

       Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.

B     Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost-westlicher Richtung sollen entfallen.

C    Für das Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s. Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).

D    Im Gebiet östliche Trebbiner Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage 1 a).

Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.

E    Die Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.

Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße s owie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.

2.    Der entsprechend der o. g.  Festlegungen  zu  ändernde  Bebauungsplan  ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

3.    Mit der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.