25.03.2004 - 4 Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- dazu Änderungs-/ Ergänzungsantrag der Stadtverordneten E. Kapuste, Fraktion CDU H.-J. Sc harfenberg, Fraktion PDS M. Keilholz, Fraktion SPD
- Datum:
- Do., 25.03.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Jäkel weist darauf
hin, dass heute lediglich der ausgereichte Änderungsantrag behandelt wird.
Frau
Holtkamp gibt
ausführliche Erläuterungen zum Änderungsantrag.
Herr
Dr. Schlomm spricht
sich deutlich gegen die Forderung der Anwohner zum Wegfall der Durchwegung aus.
Einzelabstimmung
zum Änderungsantrag:
Änderungsantrag:
Die
Bebauung der Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der
Nutheniederung in der 1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen
Grundstücksbereichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die
Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in
ost-westlicher Richtung sollen entfallen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 2
Stimmenthaltung: 3
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die
Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die
Straße „Am Silbergraben“ soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem Änderungsantrag
wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Die
Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße
sowie der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für die Fortführung
des Bebauungsplanes Nr. 51-1 “Am Silbergraben” werden
folgende Festlegungen getroffen:
A Die Bebaubarkeit der Grundstücke zwischen der Straße Am Silbergraben und der Nutheniederung bleibt unverändert.
Die Bebauung der
Grundstücke zwischen der Straße „Am Silbergraben“ und der Nutheniederung in der
1. und 2. Reihe erfolgt in den vorderen Grundstücksbereichen.
Die Pflanzliste ist so zu erweitern, dass neben Obstgehölzen auch andere standortgerechte Gehölze angeordnet werden können.
Die Bepflanzung erfolgt vorzugsweise an der hinteren Grundstücksgrenze. Weitere Bepflanzungen werden auf dem Grundstück angerechnet.
B Die Durchwegungen zwischen den Straßen Am Silbergraben und Trebbiner Straße in ost-westlicher Richtung sollen entfallen.
C Für das Gewerbegebiet entlang
der Ortsumgehungsstraße soll die bisherige Planung beibehalten werden (s.
Lösungsmöglichkeit 1 zum Problemkreis 3 aus Anlage 1 a).
D Im Gebiet östliche Trebbiner
Straße/Kirchstraße soll eine Verlegung des Baufeldes in den Vorgartenbereich an
der Kirchstraße erfolgen (s. Lösungsmöglichkeit 2 zum Problemkreis 4 aus Anlage
1 a).
Die Kirchstraße wird als Anliegerstraße konzipiert.
E Die Straße „Am Silbergraben“
soll als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.
Die Einbeziehung bzw. das Mitspracherecht der
Anlieger beim Ausbau der Kirchstraße s owie
der Straße „Am Silbergraben“ ist zu gewährleisten.
2. Der
entsprechend der o. g.
Festlegungen zu ändernde Bebauungsplan
ist gemäß § 3 (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Mit
der Fortführung des Bebauungsplans soll umgehend begonnen werden.