21.04.2004 - 5 Bereitstellung eines Grundstückes für die Potsd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 21.04.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Boede bringt den Antrag ein und verweist darauf, dass diese Angelegenheit
bereits mehrfach diskutiert wurde. Letzter Stand sei gewesen, dass es notwendig
sei einen Förderverein zu gründen, der auch Fördergelder akquirieren könne. Da
bisher keine Fortschritte erzielt wurden, sollte auch überlegt werden, ob die
Stadt der Jüdischen Gemeinde ein Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen
könne, da sie dies bei anderen Vorhaben, wie z.B. dem Wiederaufbau der
Garnisonkirche, ebenfalls tut.
Der
Oberbürgermeister verweist darauf, dass zuletzt das Grundstück Am Kanal 1 im
Gespräch war und im Hauptausschuss die Idee geboren wurde, einen Förderverein
zu gründen, um eine juristische Person zu haben, die auch Eigentümer des
Grundstücks werden könne. Das Grundstück Am Kanal 1 gehöre der edis und werde
von ihr auch zur Verfügung gestellt, aber eben nicht kostenlos. Seitens der
Stadt seien keine haushaltsmäßigen Vorkehrungen getroffen worden – d.h. im
Haushalt sind dafür keine Mittel vorgesehen. Das wäre nur mit einem
entsprechenden Beschluss der StVV möglich.
Auf
die Nachfrage von Herrn Mühlberg, ob derzeit das jüdische Leben weiterhin vom
Land finanziert werde und ob dieses Geld auch für den Bau einer Synagoge
verwendet werden könne, antwortet der Oberbürgermeister, dass derzeit keine
Mittel fließen, da es definitiv keinen Fördermittelempfänger gebe. Darüber
hinaus gibt es die Mittel nicht in der Höhe, um das Grundstück zu kaufen oder
eine Synagoge zu bauen.
Auf
die Nachfrage von Herrn Schubert, ob die Stadt geeignete Grundstücke hätte,
antwortet der Oberbürgermeister, dass das Grundstück Am Kanal 1 nach Lage,
Größe usw. schon sehr geeignet sei. Letztlich bleibe es gleich, ob die Stadt
ein Grundstück finanziere oder kostenlos abgebe.
Herr Boede sieht in der Diskussion ein falsches
Signal. Wenn Symbole des Preußentums wieder aufgebaut werden, könne man bei der
Synagoge nicht in der Art argumentieren. Es müsse eine Initialzündung geben, um
endlich Bewegung in diese Angelegenheit zu bringen. Andere Städte wie z.B.
Dresden konnten das auch.
Dies weist der Oberbürgermeister entschieden zurück.
Die Diskussion drehe sich um objektive Schwierigkeiten, die nicht auf der Seite
der Stadt liegen. Zur Angelegenheit selber gab es immer einen großen Konsens
für Hilfe und Unterstützung. Es gehe nicht darum, dass das nicht gekonnt oder
gewollt werde.
Herr Dr. Scharfenberg unterstützt die Forderung nach
einem kostenlos zur Verfügung zu stellenden Grundstück; bei der Garnisonkirche
gehe das auch. Er sehe die Stadt in einer besonderen Verantwortung und das
spiegele sich auch darin wider, welche Personen repräsentativ in diesem Förderverein mitarbeiten.
Ebenso sieht Herr Schüler die Stadt in der Pflicht,
das sei eine Frage der politischen Optik. Es sei vordringliche Aufgabe, den
Förderverein mit Leben zu erfüllen und sich dieser Aufgabe gesamtstädtisch zu
stellen.
Herr Friederich betont, dass er die Diskussion nicht
als peinlich empfinde. Seiner Meinung nach sei der Antrag unklar formuliert.
Man brauche einen konkreten Ansprechpartner in Form des zu gründenden
Fördervereins.
Der Oberbürgermeister schlägt im Ergebnis der
Diskussion vor, dass der Antrag in Abstimmung mit allen Fraktionen bis zur
nächsten Sitzung der StVV zu modifizieren sei, da er den Willen aller
Fraktionen, hier Unterstützung zu geben, erkennen könne. Die Antragsteller
sollten sich mit den einzelnen Fraktionen ins Benehmen setzen und auf eine
Abstimmung im Hauptausschuss zu der vorliegenden Fassung verzichten.
Herr Boede bittet die Fraktionen um
Formulierungsvorschläge für den Beschluss- und Begründungstext.
Anschließend
schlägt Herr Mühlberg vor, den Antrag bis zur Sitzung des Hauptausschusses am
12.05.04 zurückzustellen und die Vorstellungen der einzelnen Fraktionen zur
Änderung des Antrages an Herrn Boede weiterzuleiten. Gegen diese
Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.