27.04.2004 - 4.6 Baumpflanzungen Charlottenstraße

Beschluss:
vertagt
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Her Kalesse (Bereich Denkmalpflege) teilt mit, dass bereits mit dem Landesamt eine Verständigung erfolgt ist, danach sind Baumpflanzungen in der Charlottenstraße auszuschließen. Denkmalrechtlich wurde kein Einvernehmen mit dem Landesamt hergestellt, da die barocken Straßen auf Fassadensicht angelegt sind. Ein Beschluss für Baumpflanzungen könnte das Denkmalrecht nicht außer Kraft setzen.

 

Die Vorlage wird zurück gestellt.

Unterschiedliche Aussagen müssen zunächst geklärt werden.

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