27.04.2004 - 4.10 Stilllegung Combino-Bahnen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Reinert (Bereich Beteiligungssteuerung) verweist hinsichtlich der in dem Antrag geforderten Berichterstattung des Oberbürgermeisters und der Vertreter im Aufsichtsrat der ViP GmbH auf die Regelungen des § 104 GO in Verbindung mit § 394 AktG, wonach der Hauptausschuss oder die Gemeindevertretung von den Vertretern der Gemeinde jederzeit Auskunft verlangen kann, so dass die städtischen Vertreter grundsätzlich berechtigt und verpflichtet seien, Berichte auch über solche Umstände zu geben, die ansonsten der Pflicht zur Verschwiegenheit nach § 93 AktG unterfielen.

Die Grenzen der Berichtspflicht nach § 104 GO bilde in jedem Falle die Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Weiter sei eine Berichtspflicht grundsätzlich nur bei Gewähr der Wahrung der Verschwiegenheit des Adressatenkreises gegeben.

 

Weiter führt Frau Reinert kurz zum Sachstand in obiger Problematik aus.

 

Durch Herrn Dr. Seidel wird im Anschluss an eine kurze Erörterung des Antrages der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Punkt 1 zurückgezogen.

 

Die Fraktion der CDU nimmt die Änderungen zu Punkt 1 auf und beantragte, in Satz eins des Antrages die Worte „und die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ViP“ zu streichen

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Abstimmung Änderungsantrag Herr Lehmann (CDU Fraktion)

Pkt. 1 Im ersten Satz möge gestrichen werden: „und die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ViP“

5/1/1

Abstimmung Änderungsantrag Dr. Seidel (SPD Fraktion)

Pkt. 2:  Der dritte Punkt der besonderen Auftragserteilung möge geändert werden in: „Seit wann der Geschäftsführung ViP und der Stadtverwaltung Materialermüdungserscheinungen an den Combino-Bahnen bekannt sind.“

7/0/0

 

 

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damit geänderte Fassung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung einen umfassenden Sachstandsbericht zur Stilllegung der Combino-Bahnen zu geben. Insbesondere ist der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen,

 

  • welche konkreten Sicherheitsmängel ursächlich zur Stilllegung der Combino-Bahnen geführt haben,

 

  • inwieweit tatsächlich eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Fahrgäste bestand,

 

  • seit wann der Geschäftsführung ViP und der Stadtverwaltung Materialermüdungserscheinungen an der Combino-Bahn bekannt sind-

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Schadensbildes zu ergreifen, angefangen von der Mängelbeseitigung bis hin zur Durchsetzung von Regressansprüchen und hierüber ebenfalls umfassend Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:        0

Enthaltungen:         0