27.04.2004 - 4.10 Stilllegung Combino-Bahnen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Fraktion CDU (mit Änderungsantrag des Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD)
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.04.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Reinert (Bereich Beteiligungssteuerung) verweist hinsichtlich der in dem Antrag
geforderten Berichterstattung des Oberbürgermeisters und der Vertreter im
Aufsichtsrat der ViP GmbH auf die Regelungen des § 104 GO in Verbindung mit §
394 AktG, wonach der Hauptausschuss oder die Gemeindevertretung von den
Vertretern der Gemeinde jederzeit Auskunft verlangen kann, so dass die
städtischen Vertreter grundsätzlich berechtigt und verpflichtet seien, Berichte
auch über solche Umstände zu geben, die ansonsten der Pflicht zur
Verschwiegenheit nach § 93 AktG unterfielen.
Die
Grenzen der Berichtspflicht nach § 104 GO bilde in jedem Falle die
Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Weiter
sei eine Berichtspflicht grundsätzlich nur bei Gewähr der Wahrung der
Verschwiegenheit des Adressatenkreises gegeben.
Weiter führt Frau Reinert kurz zum Sachstand in obiger Problematik aus.
Durch Herrn Dr. Seidel wird im
Anschluss an eine kurze Erörterung des Antrages der Änderungsantrag der
Fraktion der SPD zu Punkt 1 zurückgezogen.
Die Fraktion der CDU nimmt
die Änderungen zu Punkt 1 auf und beantragte, in Satz eins des Antrages die
Worte „und die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ViP“ zu streichen
.
Abstimmung Änderungsantrag Herr Lehmann (CDU Fraktion)
Pkt. 1 Im ersten Satz möge
gestrichen werden: „und die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ViP“
5/1/1
Abstimmung Änderungsantrag
Dr. Seidel (SPD Fraktion)
Pkt. 2: Der dritte Punkt der besonderen
Auftragserteilung möge geändert werden in: „Seit wann der Geschäftsführung ViP
und der Stadtverwaltung Materialermüdungserscheinungen an den Combino-Bahnen
bekannt sind.“
7/0/0
damit geänderte Fassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer
nächsten Sitzung einen umfassenden Sachstandsbericht zur Stilllegung der
Combino-Bahnen zu geben. Insbesondere ist der Stadtverordnetenversammlung
mitzuteilen,
- welche konkreten Sicherheitsmängel ursächlich zur
Stilllegung der Combino-Bahnen geführt haben,
- inwieweit tatsächlich eine konkrete Gefahr für
Leib und Leben der Fahrgäste bestand,
- seit wann der Geschäftsführung ViP und der
Stadtverwaltung Materialermüdungserscheinungen an der Combino-Bahn bekannt
sind-
Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, alle
notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Schadensbildes zu
ergreifen, angefangen von der Mängelbeseitigung bis hin zur Durchsetzung von
Regressansprüchen und hierüber ebenfalls umfassend Bericht zu erstatten.