27.04.2004 - 4.1 Uferweg in Neu Fahrland
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/ B 90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.04.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
03/SVV/0859 Uferweg in Neu Fahrland
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Hüneke bringt den Antrag
ein. Dabei macht sie deutlich, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Erst
nach Vorlage des Prüfergebnisses soll entscheiden werden, ob die Intention des
Antrages weiter verfolgt werden soll oder nicht.
Frau Hüneke bittet um
Rederecht für den Vertreter der Bürgerinitiative. Das Rederecht wird gewährt.
Der Vertreter der BI stellt die Bemühungen um eine dauerhafte Öffnung des
Uferweges dar.
Herr Reiter
(Ortsbürgermeister Neu Fahrland) stellt bzgl. der Grundstücksfläche die
Historie sowie die aktuelle Situation dar. Der Ortsbeirat habe den vorliegenden
Antrag abgelehnt, weil noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig sind.
Erst nach Abschluss der Verfahren sollte ein Beschluss gefasst werden.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) erläutert, dass das Uferwegekonzept der Stadt um
die neuen Ortsteile zu erweitern ist. Damit sei jedoch nicht automatisch der
Schluss verbunden, dass alle Uferwegeflächen öffentlich werden müssen. Ein
konkreter Zeitpunkt für die Fortschreibung sei derzeit noch nicht benennbar.
Klarheit zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten sei erst
nach Abschluss des Verfahrens möglich. Eine Prognose zur Position der Stadt
könnte nur im nicht öffentlichen Teil gegeben werden.
Frau Hüneke ändert ihren
Antrag dahingehend, dass statt
Februar 2004 neu eingefügt wird: 1 Monat nach Abschluss der derzeit anhängigen
Rechtsstreitverfahren.
Nach Äußerungen
verschiedener Teilnehmer nimmt der Ausschussvorsitzende Bezug auf die Aussage
von Herrn Reiter und verweist nochmals darauf, dass es Verträge gibt und ein
klares Votum des Ortsbeirates vorliegt. Im Moment sei keine öffentliche
Zugänglichkeit vorhanden. Zu klären wäre höchstens, ob diese wieder hergestellt
werden kann.
Herr Lenschow bekräftigt
die vorgenannte Äußerung und bittet das Votum des Ortsbeirates zu
berücksichtigen (auch wegen der notwendigen Unterstützung der Arbeit der
Ortsbeiräte).
Aufgrund der anschließenden
kontroversen Diskussion schlägt Herr Goetzmann folgende Überlegungen/Schritte
vor:
a)
worin besteht präzise
der Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen
b)
wie ist die rechtliche
Bewertung der Situation vorzunehmen
c)
was macht die Stadt
Potsdam über diese Rechtsstreitigkeiten hinaus in Zukunft
Herr Jäkel stellt
folgenden Änderungsantrag: Änderung
im 1. Satz „... zu prüfen, ob und wie die öffentliche Zugänglichkeit
...“ Nach dem 1. Satz ist
einzufügen:
Bis Juni 2004 ist dem Bauausschuss mitzuteilen, was Gegenstand der drei anhängigen Gerichtsverfahren ist.
Abstimmung:
7/1/0
geänderter
Beschlusstext:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges in Neu Fahrland gesichert werden kann.
Bis Juni
2004 ist dem Bauausschuss mitzuteilen, was Gegenstand der 3 anhängigen
Gerichtsverfahren ist.
Der STVV
ist 1 Monat nach Abschluss der derzeit anhängigen Rechtsstreitverfahren Bericht
zu erstatten.