27.04.2004 - 4.1 Uferweg in Neu Fahrland

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Hüneke bringt den Antrag ein. Dabei macht sie deutlich, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt. Erst nach Vorlage des Prüfergebnisses soll entscheiden werden, ob die Intention des Antrages weiter verfolgt werden soll oder nicht.

 

Frau Hüneke bittet um Rederecht für den Vertreter der Bürgerinitiative. Das Rederecht wird gewährt. Der Vertreter der BI stellt die Bemühungen um eine dauerhafte Öffnung des Uferweges dar.

 

Herr Reiter (Ortsbürgermeister Neu Fahrland) stellt bzgl. der Grundstücksfläche die Historie sowie die aktuelle Situation dar. Der Ortsbeirat habe den vorliegenden Antrag abgelehnt, weil noch offene Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig sind. Erst nach Abschluss der Verfahren sollte ein Beschluss gefasst werden.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) erläutert, dass das Uferwegekonzept der Stadt um die neuen Ortsteile zu erweitern ist. Damit sei jedoch nicht automatisch der Schluss verbunden, dass alle Uferwegeflächen öffentlich werden müssen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Fortschreibung sei derzeit noch nicht benennbar. Klarheit zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten sei erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Eine Prognose zur Position der Stadt könnte nur im nicht öffentlichen Teil gegeben werden.

 

Frau Hüneke ändert ihren Antrag dahingehend, dass statt Februar 2004 neu eingefügt wird: 1 Monat nach Abschluss der derzeit anhängigen Rechtsstreitverfahren.

 

Nach Äußerungen verschiedener Teilnehmer nimmt der Ausschussvorsitzende Bezug auf die Aussage von Herrn Reiter und verweist nochmals darauf, dass es Verträge gibt und ein klares Votum des Ortsbeirates vorliegt. Im Moment sei keine öffentliche Zugänglichkeit vorhanden. Zu klären wäre höchstens, ob diese wieder hergestellt werden kann.

 

Herr Lenschow bekräftigt die vorgenannte Äußerung und bittet das Votum des Ortsbeirates zu berücksichtigen (auch wegen der notwendigen Unterstützung der Arbeit der Ortsbeiräte).

 

Aufgrund der anschließenden kontroversen Diskussion schlägt Herr Goetzmann folgende Überlegungen/Schritte vor:

a)      worin besteht präzise der Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen

b)      wie ist die rechtliche Bewertung der Situation vorzunehmen

c)      was macht die Stadt Potsdam über diese Rechtsstreitigkeiten hinaus in Zukunft

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag: Änderung im 1. Satz „... zu prüfen, ob und wie die öffentliche Zugänglichkeit ...“  Nach dem 1. Satz ist einzufügen:

Bis Juni 2004 ist dem Bauausschuss mitzuteilen, was Gegenstand der drei anhängigen Gerichtsverfahren ist.

Abstimmung: 7/1/0

 

Reduzieren

geänderter Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges in Neu Fahrland gesichert werden kann.

Bis Juni 2004 ist dem Bauausschuss mitzuteilen, was Gegenstand der 3 anhängigen Gerichtsverfahren ist.

 

Der STVV ist 1 Monat nach Abschluss der derzeit anhängigen Rechtsstreitverfahren Bericht zu erstatten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        6

Nein-Stimmen:    2

Enthaltungen:     0