20.04.2004 - 7 Mehr-Kind-Familien Elternbeitragsordnung

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Müller macht deutlich, dass die Verwaltung diesem Antrag nicht folgen kann. Sie weist auf die Gebührenstaffelung in der derzeit gültigen Elternbeitragsordnung hin. Die Anzahl der Kinder sagt nichts über das Vermögen aus.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam ist mit Wirkung zum 01.08.2004 wie folgt zu ergänzen:

„Eltern mit mehr als zwei Kindern sind ab dem dritten Kind von der Entrichtung der Elternbeiträge freizustellen.“

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle zu beziffern. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan einzustellen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       2

Der Antrag wird abgelehnt.