27.04.2004 - 3.2 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.200...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eine Einbringung der Vorlage ist nicht erforderlich.

Frau Baumgart verweist aufgrund der vorhergehenden Diskussion darauf, dass hier Banken und Vergnügungsstätten aufgrund der Kategorie Besonderes Wohngebiet ausgeschlossen sind.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag: Änderungen in den textlichen Festsetzungen S. 29.

Die textliche Festsetzung Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

Im besondern Wohngebiet sind in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden. Bei Grundstücken mit 3-geschossigen barocken Typenhäusern ist die gewerbliche Nutzung des 1. OG des Vorderhauses nur ausnahmsweise zulässig. Auf die Realisierung des Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann verzichtet werden, wenn der erforderliche Wohnanteil durch andere Maßnahmen im besondern Wohngebiet eingehalten ist. Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger Straße 1 und 72.

Abstimmung: 6/0/2

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. den Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 aufzuheben.

 

 

  1. das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der städtischen Fachbereiche und Bereiche zu billigen.

 

  1. den Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ als Satzung.

 

 

Änderungen in den textlichen Festsetzungen

Die textliche Festsetzung Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

Im besondern Wohngebiet sind in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden. Bei den Grundstücken mit 3-geschossigen barocken Typenhäusern ist die gewerbliche Nutzung des 1. OG des Vorderhauses nur ausnahmsweise zulässig. Auf die Realisierung des Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann verzichtet werden, wenn der erforderliche Wohnanteil durch andere Maßnahmen im besondern Wohngebiet eingehalten ist. Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger Straße 1 und 72.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               6

Nein-Stimmen:           0

Enthaltungen:            2

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Anlagen zur Vorlage