05.05.2004 - 7.38 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.38
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Datum:
- Mi., 05.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen und in den
Jugendhilfeausschuss.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung
und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 04/SVV/0366 in den Ausschuss für Finanzen und in den
Jugendhilfeausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 wird die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – Kita Finanzierungsrichtlinie – KitaFR – vom 06.11.2002 (DS 02/SVV/0374) mit Wirkung zum 01.07.2004 wie folgt geändert:
Teilreduzierung von pauschalen Zuschüssen ab
01.07.2004 wie folgt:
- § 2 Absatz 3 Buchstabe a)
von bisher 70,00 EUR/Jahr
auf 40,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 3 Buchstabe b)
von bisher 3.680,00 EUR/Jahr auf 3.000,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 4 Buchstabe f) Satz 9 von bisher 2,50
EUR/Jahr auf 2,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 5 Buchstabe a) 4. Anstrich von bisher 0,15
EUR/Tag/Platz auf 0,05 EUR/Tag/Platz
- § 2 Absatz 6
von bisher 40,00 EUR/Jahr auf 30,00 EUR/Jahr
- § 2 Absatz 7 Buchstabe a)
bisherige Zuschüsse werden um 10,00 EUR/Jahr/Platz
gekürzt .
- § 2 Absatz 7 Buchstabe b)
für Kinder im Grundschulalter von bisher 10,00 EUR/Jahr
auf 5,00
EUR/Jahr
- § 2 Absatz 7 Buchstabe c)
von bisher 125,00 EUR/Jahr auf 75,00 EUR/Jahr.
Neuer Wortlaut der aufgeführten
Änderungen somit: (siehe Anlage 1)