05.05.2004 - 7.38 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen und in den Jugendhilfeausschuss.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0366 in den Ausschuss für Finanzen und in den Jugendhilfeausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 wird die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – Kita Finanzierungsrichtlinie – KitaFR – vom 06.11.2002 (DS 02/SVV/0374) mit Wirkung zum 01.07.2004 wie folgt geändert:

 

Teilreduzierung von pauschalen Zuschüssen ab 01.07.2004 wie folgt:

 

- § 2 Absatz 3 Buchstabe a)                   von bisher 70,00  EUR/Jahr auf  40,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 3 Buchstabe b)                   von bisher 3.680,00 EUR/Jahr auf 3.000,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 4 Buchstabe f) Satz 9         von bisher 2,50 EUR/Jahr auf 2,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 5 Buchstabe a) 4. Anstrich von bisher 0,15 EUR/Tag/Platz auf 0,05 EUR/Tag/Platz

- § 2 Absatz 6                                          von bisher 40,00 EUR/Jahr auf 30,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 7 Buchstabe a)                    bisherige Zuschüsse werden um 10,00 EUR/Jahr/Platz

 

 gekürzt .

 

- § 2 Absatz 7 Buchstabe b)                  für Kinder im Grundschulalter von bisher 10,00 EUR/Jahr 

                                                              auf     5,00 EUR/Jahr

- § 2 Absatz 7 Buchstabe c)                  von bisher 125,00 EUR/Jahr auf 75,00 EUR/Jahr. 

 

Neuer Wortlaut der aufgeführten Änderungen somit: (siehe Anlage 1)