26.09.2023 - 4.7 Potsdamer GARAGENANLAGEN SCHÜTZEN!

Beschluss:
abgelehnt
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Die Tagesordnungspunkte 4.7 und 4.8 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Said bringt den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Drucksache (DS) 23/SVV/0802 ein:

 

„1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam prüft, inwieweit auf Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen von Garagen bei denen die Landeshauptstadt Grundstückseigentümer ist, verzichtet werden kann.

 

2. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem

Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen. Desweiteren ist zu prüfen, inwieweit langfristige, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um alle bestehenden Garagenstandorte zu sichern.

 

3. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht

zurückgegebenen Garage selbst. Der Oberbürgermeister berichtet im Hauptausschuss in Quartal I 2024 von den Fortschritten der Prüfung.“

 

 

Herr Jäkel bringt den Antrag, DS 23/SVV/0809 ein.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) nimmt für die Verwaltung Stellung und bezieht sich dabei auf den rechtlichen Aspekt zur DS 23/SVV/0802.

 

 

Herr Wolfram nimmt für die Verwaltung zum Antrag 23/SVV/0809 Stellung und geht auf Nachfragen der Ausschussmitglieder ein.

 

 

Herr Heuer bittet den Antragsteller der DS 23/SVV/0809 den Beschlusstext auf einen konkreten Standort umzuformulieren und stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (GO), den Antrag bis zur Sitzung am 14.11.2023 zurückzustellen.

 

Für und gegen den GO-Antrag spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 7:0:1 angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam prüft, inwieweit auf Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen von Garagen bei denen die Landeshauptstadt Grundstückseigentümer ist, verzichtet werden kann.

 

2. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem

Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen. Desweiteren ist zu prüfen, inwieweit langfristige, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um alle bestehenden Garagenstandorte zu sichern.

 

3. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht

zurückgegebenen Garage selbst. Der Oberbürgermeister berichtet im Hauptausschuss in Quartal I 2024 von den Fortschritten der Prüfung.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 1:7:0 abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

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Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus. 

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

1

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2001133&selfaction=print