29.09.2023 - 6.2 Potsdamer GARAGENANLAGEN SCHÜTZEN!

Beschluss:
abgelehnt
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Nach kurzem Austausch lässt Frau Schkölziger über den Antrag abstimmen.

 

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus. 

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=2001622&selfaction=print