04.10.2023 - 6.1 Beschluss Rahmenplan Golm 2040
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 04.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 4 Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ergänzungsantrag:
Der folgende Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird ohne Einbringung zur Abstimmung gestellt:
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- im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord
a) eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, dass die künftige Siedlungskante einen Abstand von mindestens 150 m zum Waldrand des Windmühlenbergs sowie zur Bornimer Chaussee und zur Golmer Chaussee hin einhält,
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Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Jäkel bringt namens der Fraktion DIE LINKE folgenden Ergänzungsantrag ein:
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5. Im Rahmenplan Golm ist die geplante bauliche Inanspruchnahme von Flächen des Landschaftsschutzgebietes deutlich zu verringern, so dass wenigstens die Hälfte der LSG-Fläche freier Landschaftsraum bleibt. Insbesondere ist die dem Katharinenholz gegenüberliegende Fläche westlich und nördlich des Naturwaldes ist als naturnahe Landschaft zu erhalten und im LSG zu belassen. Änderung betrifft u. a. Seite 60, 64, 70 des Konzeptes.
6. 5. Im Rahmenplan Golm ist zu berücksichtigen, dass sich die geplante bauliche Inanspruchnahme sowohl in das vorhandene Ortsbild integriert als auch ein „fließender“ Übergang in den Freiraum des LSG gestaltet wird. Ebenso ist der angrenzende Ortsteil Eiche mit einzubeziehen. Dabei ist bei der Planung bereits zu berücksichtigen, dass Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen geschaffen wird, Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnbaus eingeräumt sowie innovative bauliche Wohnformen ermöglicht werden, die den jeweiligen Lebensphasen der Mieter und Mieterinnen angepasst werden können.
7. 6. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtischen Zielen der Förderung bezahlbaren Wohnraums und nachhaltiger Quartiersentwicklung werden gemeinwohlorientierte Akteure der Wohnungswirtschaft wie Genossenschaften, die ProPotsdam, das Studierendenwerk, Mietwohnungsorganisationen sowie Baugruppen bevorzugt bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.
8. 7. Der Verkehr ist sowohl bei ÖPNV als auch bei MIV zukunftssicher auskömmlich zu planen. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, die weitere zusätzliche Verkehrsbelastungen der bereits jetzt überlasteten Roßkastanienstraße und der Kaiser-Friedrich-Straße wirksam verhindern. Insbesondere sind nicht individuell motorisierte Menschen zu berücksichtigen.
9. Vorbehaltlich erst später vorliegender Prüfergebnisse für den Bau einer Ortsumgehungsstraße Potsdam ist eine Trasse für eine Ortsquerung des OT Golm (vorzugsweise in einer Tunnelröhre) freizuhalten. (abgelehnt)
10. Es ist ein Konzept für die verträgliche Abwicklung nötiger Bauverkehre zu erarbeiten damit Mehrbelastungen der Ortslagen Golm und Eiche während der Bauzeit verhindert werden. Die Nordanbindung Golm ist frühzeitig fertig zu stellen. (abgelehnt)
11. Für KFZ ist östlich der Eisenbahn eine Verbindung zwischen dem mittleren und nördlichen Teil des Plangebietes in Verlängerung der Karl-Liebknecht-Straße zur Clara-Immerwahr-Straße einzurichten. Diese Änderung ist u. a. auf Seite 86 einzuarbeiten.
12. Die neuen Baugebiete sind mit ortstypisch ausreichender Zahl von KFZ-Stellplätzen zu planen.
13. 8. Ein Projekt Bürgerhaus ist für die Ortsmitte den Entwicklungsbereich Golm einzuplanen, was sich am Bürgerhaus Schlaatz oder anderen Potsdamer Bürgerhäusern orientieren möge.
14. Die soziale Infrastruktur für Golm und Eiche ist nicht nur bedarfsentsprechend vollständig zu planen einschließlich Schulen, Kitas, Senioren-Betreuungseinrichtungen, Ärztehäusern und wohngebietstypischen Dienstleistungsangeboten, sondern auch durch die Investoren zu finanzieren.
Abstimmung:
Die o.g. Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima, Umwelt und Mobilität sowie der Ortsbeirat Golm empfehlen, der Vorlage in einer neuen Fassung zuzustimmen, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Rahmenplan Golm 2040 bildet unter den Maßgaben, dass
- im Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord
- eine Siedlungsentwicklung nur in dem Umfang erfolgt, wie es das geänderte städtebauliche Konzept (s. Anlage „Strukturkonzept August 2023“) vorsieht,
- eine abgestufte, landschaftsverträgliche Bauhöhenentwicklung erfolgt,
- die Baudichten zoniert werden, und zum Siedlungsrand hin aufzulockern sind,
- eine leistungsfähige verkehrliche und soziale Infrastruktur zentraler Baustein der Siedlungsentwicklung ist,
- der Verlust wertvoller Agrarflächen vollständig zu kompensieren ist,
- der Kaltlufteintrag in die Quartiere durch mindestens vier in Ost-West-Richtung angelegte, jeweils mindestens 20 Meter breite von Bebauung freizuhaltende Korridore begünstigt wird,
- ein Standort für eine weiterführende Schule mit Primarstufe gefunden wird, der auch in einer frühen Phase der Gesamtentwicklung umsetzbar ist,
II. die alte Ortsmitte von Golm durch Funktionszuweisungen zu stärken ist,
III. innerörtliche Verdichtungspotentiale konsequent zu nutzen sind,
IV. die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Verkehrsnetz signifikant zu verbessern ist,
die planerische und konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung des Ortsteiles und des Innovationsstandortes Golm.
Für den Bereich des Voruntersuchungsgebietes Golm-Nord ist insbesondere zur Umsetzung der Maßgaben die Rahmenplanung zu konkretisieren, fortzuentwickeln und mit dem OBR Golm in Benehmen abzustimmen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind prioritär im Ortsteil Golm zu verankern.
Der Rahmenplan ist i.V.m. den Konkretisierungen bei Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
2. Der Rahmenplan Golm 2040 ist unter Berücksichtigung der Maßgaben eine langfristige, gemeinsame Strategie- und Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
3. Die aufgezeigten Handlungsfelder und Maßnahmen sind durch die Verwaltung in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm konzeptionell, finanziell und zeitlich zu konkretisieren.
4. Der Rahmenplan Golm 2040 ist – im Rahmen eines entwicklungsbegleitenden Monitorings – regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) auf seine Aktualität zu prüfen und hinsichtlich seiner planerischen Grundzüge in Benehmen mit dem Ortsbeirat Golm fortzuschreiben.
5. Im Rahmenplan Golm ist zu berücksichtigen, dass sich die geplante bauliche Inanspruchnahme sowohl in das vorhandene Ortsbild integriert als auch ein „fließender“ Übergang in den Freiraum des LSG gestaltet wird. Ebenso ist der angrenzende Ortsteil Eiche mit einzubeziehen. Dabei ist bei der Planung bereits zu berücksichtigen, dass Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen geschaffen wird, Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnbaus eingeräumt sowie innovative bauliche Wohnformen ermöglicht werden, die den jeweiligen Lebensphasen der Mieter und Mieterinnen angepasst werden können.
6. In Übereinstimmung mit den gesamtstädtischen Zielen der Förderung bezahlbaren Wohnraums und nachhaltiger Quartiersentwicklung werden gemeinwohlorientierte Akteure der Wohnungswirtschaft wie Genossenschaften, die ProPotsdam, das Studierendenwerk, Mietwohnungsorganisationen sowie Baugruppen bevorzugt bei der Grundstücksvergabe berücksichtigt.
7. Der Verkehr ist sowohl bei ÖPNV als auch bei MIV zukunftssicher auskömmlich zu planen. Dabei sind Vorkehrungen zu treffen, die weitere zusätzliche Verkehrsbelastungen der bereits jetzt überlasteten Roßkastanienstraße und der Kaiser-Friedrich-Straße wirksam verhindern. Insbesondere sind nicht individuell motorisierte Menschen zu berücksichtigen.
8. Ein Projekt Bürgerhaus ist für die Golmer Mitte einzuplanen, was sich am Bürgerhaus Schlaatz oder anderen Potsdamer Bürgerhäusern orientieren möge.
9. Die soziale Infrastruktur für Golm und Eiche ist bedarfsentsprechend vollständig zu planen einschließlich Schulen, Kitas, Senioren-Betreuungseinrichtungen, Ärztehäusern und wohngebietstypischen Dienstleistungsangeboten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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17,1 MB
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(wie Dokument)
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52,3 kB
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