04.10.2023 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 40 "Kaserne Kirschallee", 1. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Datum:
- Mi., 04.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit folgender Datumsanpassung zuzustimmen:
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- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 07.03.200125.01.2023 (DS 22/SVV/09962) durchzuführen (siehe Anlage 3).
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Vorlage mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderung zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 40 “Kaserne Kirschallee“ ist im „Teilbereich David-Gilly-Straße“ nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anlass für die Änderung ist, dass die bislang vorgesehenen Nutzungen einer weiteren Kita, einer Jugendfreizeitstätte und eines Bürgertreffs aufgrund der beschlossenen konkretisierten Entwicklungsziele (DS 18/SVV/0735) sowie aufgrund von Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden obsolet sind. Aktuell sind auf der Fläche die Nutzungen „Kindertagesstätte“, „Jugendfreizeitstätte“ und „Sportfunktionsgebäude“ zulässig. Statt der derzeit festgesetzten Nutzung „Jugendfreizeitstätte“ ist auf dem Standort eine Wohnnutzung für besondere Nutzergruppen langfristig zu sichern. Die Errichtung in Kombination mit einem Sportfunktionsgebäude ist weiterhin vorgesehen.
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für den Fachbereich Stadtplanung vom 25.01.2023 (DS 22/SVV/0962) durchzuführen (siehe Anlage 3).
- Die Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld werden für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 (s. Anlage 2) entsprechend Punkt 2 konkretisiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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228,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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