04.10.2023 - 7.40 Potsdamer GARAGENANLAGEN SCHÜTZEN!

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Neufassung:

Die folgende neue Fassung der Fraktion AfD, wird ohne Einbringung zur Abstimmung gestellt:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam prüft, inwieweit auf Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen von Garagen bei denen die Landeshauptstadt Grundstückseigentümer ist, verzichtet werden kann.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen. Desweiteren ist zu prüfen, inwieweit langfristige, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um alle bestehenden Garagenstandorte zu sichern.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst. Der Oberbürgermeister berichtet im Hauptausschuss in Quartal I 2024 von den Fortschritten der Prüfung.

 

Abstimmung:

Die o.g. neue Fassung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Form zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam verzichtet bis zum 31.12.2028 auf ordentliche Kündigungen von Pacht- bzw. Mietverträgen für Garagen aus ihrer Position als Grundstückseigentümer heraus. 

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird Pächter oder Mieter von Garagen in kommunalem Eigentum rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Jahre vor einer beabsichtigten Kündigung des Pacht- / Mietverhältnisses, über das Ansinnen der Kündigung schriftlich in Kenntnis setzen.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam trägt die Kosten für den Rückbau einer vertragsgerecht zurückgegebenen Garage selbst.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage